Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013

Da meine Anfrage per Mail mit der Bitte, mir den kompletten Text des o.a. Erlasses zu übersenden, bis heute nicht beantwortet wurde, nochmals ausdrücklich unter Bezug auf die Rechtsansprüche nach IFG, die Aufforderung, mir den vollständigen Text des Begleiterlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013. zukommen zu lassen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
12. Mai 2022 12:13
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da meine Anfrage per Mail mit der Bitte, mir den kompletten Text des o.a. Erlasses zu übersenden, bis heute nicht beantwortet wurde, nochmals ausdrücklich unter Bezug auf die Rechtsansprüche nach IFG, die Aufforderung, mir den vollständigen Text des Begleiterlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013. zukommen zu lassen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248894/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie Ihre Anfrage bereits an das Innenministerium des Landes Nordrhein-…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
14. Juni 2022 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie Ihre Anfrage bereits an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalens gerichtet haben, ist das Verfahren dort anhängig und kann ohne entsprechende Anweisung von hier nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Unsinn und das wissen Sie, da Ihnen die begehrte Information vorliegt habe…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
14. Juni 2022 12:22
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Unsinn und das wissen Sie, da Ihnen die begehrte Information vorliegt habe ich gemäß IFG einen Rechtanspruch an Sie, diese zu erhalten. Ich bestehe auf einer korrekten Bescheidungauf meines Antrags, wenn Sie wie andeuten, diesen ablehne wollen, dann bitte auf dem korrekten Weg. Wir sind doch immer noch in einem Rechtsstaat, oder? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248894/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begleiterlass des Innenministeriums des Landes…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
15. Juni 2022 12:18
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013“ vom 12.05.2022 (#248894) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben und den gewünschten …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfahlen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
11. Juli 2022 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben und den gewünschten Begleiterlass. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verw…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
13. Juli 2022 03:22
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die inzwischen, nach derm 4 Anlauf meinerseits endlich erfolgte Bekanntgabe der geforderten Information, muss Sie jedoch schon wieder korrigieren. Sie haben keine Adresse angefordert, noch ist diese nach IFG erforderlich, über diese Frage ist gerade ein gerichliches Verfahren zwischen dem Bundesbautragten für Datenschutz und dem Innenministerium NRW anhängig. Bekanntgabe der Adresse erfolgte ausschließlich, da Sie die Absicht äußerten, den IFG Antrag ablehnen zu wollen, mit der Begründung, Sie seien nicht zuständig, obwohl Ihnen die Information zweifelsfrei vorlag und ich von ihnen einen korrekten Ablehnungsbescheid verlangt habe, der in Schriftform zu erfolgen hat. Nur hierfür wäre die Adresse erforderlich gewesen. Darüber hinaus habe ich allerdings Anlass zu der Vermutung, dass Sie meine Adresse ohne meine Zustimmung, ohne gesetzliche Grundlage und ohne mich darüber zu informieren, an das Innnenministerium NRW weitergegeben haben. Bitte teilen Sie mir mit, welche meiner persönlichen Daten Sie wann, warum, auf welcher rechtlichen Grundlage, an wen weitergegeben haben. Darüber hinaus erinnere ich an die, noch immer unbeantwortet Anfrage zum schriftlichen/elektronischen/mündlichen/telefonischen Austausch zu meiner Anfrage zwischen Ihnen und dem Innenministerium NRW. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248894/
Bezirksregierung Köln
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verw…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
13. Juli 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber << Antragsteller:in >> aus Ihrer Email lässt sich nicht erkennen um welche Anfrage es geht und wie bisher dazu die Kommunikation war. Daher können wir Ihnen hier so nicht weiterhelfen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verw…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
13. Juli 2022 12:20
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe eigentlich davon aus, dass der Bezug über fragdenStaat.de hergestellt wird, da über die dortige Antwortfunktion geantwortet wurde. Schon alleine über den Betreff müsste sich der Zusammenhang herstellen lassen. https://fragdenstaat.de/a/248894 Die Anfrage zu der Kommunikation zu meiner Anfrage ist diese, Antwort auch überfällig, die allerdings noch den Status "nicht öffentlich" hat. https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zwischen-der-bezirksregierung-koeln-und-dem-innenministerium-bez-meiner-ifg-anfrage-zum-begleiterlass-des-im-nrw-zu-ss-48-abs-2-obg/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248894/

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Bezirksregierung Köln
RE: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltu…
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RE: Begleiterlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein – Westfalen vom 15.07.2013 zu den geänderten Verwaltungsvorschriften des § 48 Abs. 2 OBG vom 15.07.2013 [#248894]
Datum
13. Juli 2022 16:09
Status
Lieber << Antragsteller:in >> Wir klicken als Behörde nicht auf solche Links. Sollten Sie Interesse haben , dass Sie Informationen bekommen, dann müssen Sie diese Fragen per Email oder per Post noch mal schicken Viele Grüße