Begleitfahrzeuge in Wasserwerferstaffeln

- Eine Übersicht, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit welchem Begleitfahrzeug zu dem "Wasserwerfer 10000" in einer sog. Wasserwerferstaffel ausgestattet sind (bitte mit Fahrzeugangaben, Herstellerangaben, Auslieferungsdatum)
- Eine Aufstellung, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bundesländern aufgeteilt werden

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 13 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Über…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Begleitfahrzeuge in Wasserwerferstaffeln [#183214]
Datum
23. März 2020 15:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit welchem Begleitfahrzeug zu dem "Wasserwerfer 10000" in einer sog. Wasserwerferstaffel ausgestattet sind (bitte mit Fahrzeugangaben, Herstellerangaben, Auslieferungsdatum) - Eine Aufstellung, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bundesländern aufgeteilt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 183214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183214 Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
29. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Lennart Mühlenmeier
Widerspruch zu Ablehnung bzgl. Z II 4 - 3002/4#2341 [#183214] -- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Widerspruch zu Ablehnung bzgl. Z II 4 - 3002/4#2341 [#183214]
Datum
5. Mai 2020 09:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 29. April 2020 mit dem Zeichen Z II 4 - 3002/4#2341 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen Angaben zur Verteilung der Fahrzeuge ab, da die Ausstattungsnachweise der Bundespolizei als Verschlusssache eingestuft seien. Der Anspruch auf Zugang zu einer Information ist allerdings nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen ist, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. Solche liegen hier nicht vor. Dies lässt sich u.a. daran erkennen, dass der Verteilerschlüssel der Wasserwerfer 10.000, die eben auch Teil der Wasserwerferstaffel sind, aus dem jetzigen Jahr von dem BMI zugänglich gemacht wurde [0]. Die Offenlegung der Daten hat jetzt und bei einer vorherigen Veröffentlichung 2014 [1] nicht zu nachteiligen Auswirkungen der inneren Sicherheit geführt und wird es auch in diesem Fall nicht. Ich bitte erneut um Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier [0] https://fragdenstaat.de/anfrage/wasserwerfer-10000/ [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/verteilerschlussel-fur-die-78-bestellten-wasserwerfer-wawe-10/ Anfragenr: 183214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183214
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
Lennart Mühlenmeier
Klage
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
8. Juni 2020
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Lennart Mühlenmeier
Klagebegründung
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
27. August 2020
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Beschluss
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
16. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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