Begnadigung durch Bundespräsidenten gem. § 43 BBG - Gnadenrecht

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erstaunen habe ich der juristischen Literatur entnommen, dass anders als normalerweise die Begnadigungen nach § 43 des Bundesbeamtengesetzes noch immer vom Bundespräsidenten persönlich durchgeführt werden.

Können Sie mir eine grobe Schätzung nennen, wie viele Gnadenersuchen pro Jahr bei Ihnen eingehen und wie häufig sie im Verhältnis gesehen positiv beschieden werden?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2017
  • Frist
    14. April 2017
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen habe ich der juristischen Literatur entnommen, dass anders als norma…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
Begnadigung durch Bundespräsidenten gem. § 43 BBG - Gnadenrecht [#20662]
Datum
12. März 2017 21:07
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen habe ich der juristischen Literatur entnommen, dass anders als normalerweise die Begnadigungen nach § 43 des Bundesbeamtengesetzes noch immer vom Bundespräsidenten persönlich durchgeführt werden. Können Sie mir eine grobe Schätzung nennen, wie viele Gnadenersuchen pro Jahr bei Ihnen eingehen und wie häufig sie im Verhältnis gesehen positiv beschieden werden? Mit freundlichen Grüßen
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Bundespräsidialamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
198,7 KB