Begnadigung durch Bundespräsidenten gem. § 43 BBG - Gnadenrecht
Anfrage an:
Bundespräsidialamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen habe ich der juristischen Literatur entnommen, dass anders als normalerweise die Begnadigungen nach § 43 des Bundesbeamtengesetzes noch immer vom Bundespräsidenten persönlich durchgeführt werden.
Können Sie mir eine grobe Schätzung nennen, wie viele Gnadenersuchen pro Jahr bei Ihnen eingehen und wie häufig sie im Verhältnis gesehen positiv beschieden werden?
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. März 2017
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14. April 2017
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