Begnadigungen durch den Justizminister

1. Eine Liste aller durch den aktuellen Justizminister (teilweise) angenommenen Gnadengesuche.
2. Die Anzahl der abgelehnten Gnadengesuche.

Meine Anfrage bezieht sich nur auf die Gnadengesuche die auf Ministerialebene bearbeitet worden sind.

Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen, um einem Drittbeteiligungsverfahren zu entgehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste aller durc…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begnadigungen durch den Justizminister [#213541]
Datum
23. Februar 2021 18:41
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Liste aller durch den aktuellen Justizminister (teilweise) angenommenen Gnadengesuche. 2. Die Anzahl der abgelehnten Gnadengesuche. Meine Anfrage bezieht sich nur auf die Gnadengesuche die auf Ministerialebene bearbeitet worden sind. Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen, um einem Drittbeteiligungsverfahren zu entgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. Februar 2021 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen keine nähere …
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
WG: Begnadigungen durch den Justizminister [#213541]
Datum
1. März 2021 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. Februar 2021 haben wir erhalten. Leider können wir Ihnen keine nähere Auskunft über auf ministerieller Ebene getroffene Gnadenentscheidungen erteilen. Nach der Gnadenordnung Baden-Württemberg ist das Gnadenverfahren vertraulich. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz ist auf die von Ihnen begehrte Auskunft nicht anwendbar, da es sich bei der Ausübung des Gnadenrechts nicht um Verwaltungstätigkeit handelt. Auch die übrigen von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen