Begriffsbestimmung "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" im neuen Polizeigesetz
Anfrage an:
Der Senator für Inneres
die Begriffsbestimmung zum Begriff "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" aus § 32 Abs. 3 Nr. 3 des neuen Polizeigesetzes.
Insbesondere bitte ich um Klärung, in wieweit es sich um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne der Bremischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus und/ oder um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne des BSIG handelt.
Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Juni 2020
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28. Juli 2020
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