Begriffsbestimmung "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" im neuen Polizeigesetz

die Begriffsbestimmung zum Begriff "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" aus § 32 Abs. 3 Nr. 3 des neuen Polizeigesetzes.

Insbesondere bitte ich um Klärung, in wieweit es sich um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne der Bremischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus und/ oder um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne des BSIG handelt.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Begr…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begriffsbestimmung "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" im neuen Polizeigesetz [#191587]
Datum
26. Juni 2020 11:14
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Begriffsbestimmung zum Begriff "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" aus § 32 Abs. 3 Nr. 3 des neuen Polizeigesetzes. Insbesondere bitte ich um Klärung, in wieweit es sich um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne der Bremischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus und/ oder um denselben Begriff wie "Kritische Infrastruktur" im Sinne des BSIG handelt. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 richtet sich auf einen Gesetzesentwurf der Bremischen Bü…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]- Begriffsbestimmung "für die öffentliche Versorgung wesentliche Infrastruktureinrichtungen" im neuen Polizeigesetz [#191587]
Datum
30. Juni 2020 18:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 richtet sich auf einen Gesetzesentwurf der Bremischen Bürgerschaft. Änderungen am Gesetzestext sowie abweichende Auslegungen der Gerichte sind jederzeit möglich. Der Gesetzgeber hat in der Drucksache 20/511 (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2020-06-25_Drs-20-511_d0238.pdf) auf S. 112 und 113 den Anwendungsbereich von § 32 Abs. 3 Nr. 3 näher dargelegt. Fragen zu den Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zu dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) richten Sie bitte an die zuständigen Stellen: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen sowie an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bzw. das Bundesministerium des Innern. Mit freundlichen Grüßen