Begründung Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022

Begründung der Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022 vom 02.09.2022
(https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/allgemeinverfuegung-zur-beschraenkung-der-anwesenheit-von-kindern-und-jugendlichen-beim-175.cannstatter-volksfest-auf-dem-cannstatter-wasen-vom-23.september-bis-9.oktober-2022.php.media/322113/av-beschraenkung-anwesenheit-cannstatter-volksfest.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung der…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022 [#259405]
Datum
21. September 2022 01:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259405/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage über die Seite FragDenStaat.de übersende ich Ihnen…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Begründung Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022 [#259405]
Datum
21. September 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage über die Seite FragDenStaat.de übersende ich Ihnen anbei die komplette Allgemeinverfügung mit Begründung. Bitte beachten Sie, dass sich die Allgemeinverfügung nur an den Veranstalter und die Beschicker auf dem Cannstatter Volksfest richtet, nicht aber an die Besucher. Aufgrund Ihrer Anfrage haben wir festgestellt, dass diese Einschränkung in der veröffentlichten "Kurzform" so nicht ersichtlich ist und werden dies in Zukunft entsprechend ergänzen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die sehr schnelle Übersendung! Wahrscheinlich wäre es am einfa…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022 [#259405]
Datum
21. September 2022 18:59
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die sehr schnelle Übersendung! Wahrscheinlich wäre es am einfachsten auf der Webseite die komplette Allgemeinverfügung inklusive Begründung zu veröffentlichen. So ist ja auch die Regelung des § 27a Abs. 1 LVwVfG ("Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, soll die Behörde deren Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen. [...] sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden.") Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259405/

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für den ergänzenden Vorschlag. Dies sind eben Abläufe, die se…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Begründung Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen beim „175. Cannstatter Volksfest“ auf dem Cannstatter Wasen vom 23. September bis 9. Oktober 2022 [#259405]
Datum
29. September 2022 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für den ergänzenden Vorschlag. Dies sind eben Abläufe, die seit Jahren nicht hinterfragt werden, zumal noch vor wenigen Jahren ja gar keine entsprechende Veröffentlichung im Internet erfolgte. Ich nehme den Punkt in die nächste Besprechung bei der Amtsleitung mit. Freundliche Grüße