Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68

Begründung zur Anordnung der Grenzmarkierung(en) (Zickzack-Linie, Z. 199) vor Christianstr. 58 bis 68, 50825 Köln. Bitte stellen Sie, sofern vorhanden, einen Zusammenhang zur Feuerwehrzufahrt (zu Hausnummern 60-66), zur Park-Einfahrt (Leo-Amann-Park) und zum vorgestreckten Gehweg her.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2022
  • Frist
    23. November 2022
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Carsten Otto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
21. Oktober 2022 15:04
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung zur Anordnung der Grenzmarkierung(en) (Zickzack-Linie, Z. 199) vor Christianstr. 58 bis 68, 50825 Köln. Bitte stellen Sie, sofern vorhanden, einen Zusammenhang zur Feuerwehrzufahrt (zu Hausnummern 60-66), zur Park-Einfahrt (Leo-Amann-Park) und zum vorgestreckten Gehweg her.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261455/ Postanschrift Carsten Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
21. Oktober 2022 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christi…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Re: Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
23. November 2022 08:18
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68“ vom 21.10.2022 (#261455) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. November 2022 08:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68“ [#261455]
Datum
18. Januar 2023 22:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261455/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz Fristablauf und Erinnerung noch keine inhaltliche Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anhänge: - 261455.pdf Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261455/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 21.10.2022 auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68"
Datum
2. Februar 2023 11:58
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 21.10.2022 auf Informationszugang, hier: Vermittlung bei Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68" Sehr geehrter Herr Otto, ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68
Datum
6. März 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.10.2022, mein Auskunftsersuchen vom 02.02.2023 Sehr geehrter Herr Otto, da ich bis heute von der auskunftspflichtigen Stelle keine Antwort auf mein Auskunftsersuchen vom 02.02.2023 erhalten habe, habe ich mit Schreiben von heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informations…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68
Datum
17. April 2023 10:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
meinaz209-2-3-2-3-54823antragaufinform.eml
12,5 KB
wgmeinaz209-2-3-2-3-54822antragaufi.eml
37,9 KB
Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 21.10.2022 Sehr geehrter Herr Otto, die Stellungnahme der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrem vorgenannten Antrag auf Informationszugang übersende ich Ihnen in der Anlage zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de Sehr geehrte [geschwärzt], nach unseren Akten, wurde die Grenzmarkierung im Rahmen der Feuerwehrzufahrt zu dem Neubau gehörend angeordnet. Die Anordnung erfolgte im März 2018. Mit der Einfahrt zum Leo-Amann-Park gibt es keinen Zusammenhang. Viele Grüße [geschwärzt] 64/Amt für Verkehrsmanagement 644/5/StVO – Anordnungen ortsfest (Bezirk 4) Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: [geschwärzt] Telefax: 0221/221-27111 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> www.instagram.com/stadt.koeln<http://www.instagram.com/stadt.koeln> www.twitter.com/Koeln<http://www.twitter.com/Koeln> www.youtube.com/user/Koeln<http://www.youtube.com/user/Koeln> www.facebook.com/stadt.koeln50<http://www.facebook.com/stadt.koeln50> Von: [geschwärzt], [geschwärzt] Gesendet: Montag, 6. März 2023 14:40 An: 66-Amt für Straßen und Radwegebau <strassen-radwegebau@stadt-koeln.de<mailto:strassen-radwegebau@stadt-koeln.de>>; 68-Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung <nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@STADT-KOELN.DE<mailto:nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@STADT-KOELN.DE>> Cc: [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/22 Antrag auf Informationszugang (Grenzmarkierung vor Christianstr.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Angelegenheit des IFG-Antrages verweise ich auf die allgemeinen Ausführungshinweise (s. hier<https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/faq/themen/datenverarbeitung/datenschutz/faq/faq.html?url_seite=/intranet/themen/datenverarbeitung/datenschutz/faq/index.html>) sowie aktualisierten Hinweise (hier<https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/news/themen/datenverarbeitung/datenschutz/news/2023/02/24/10817/news.html?url_seite=/intranet/index.html>). In jedem Fall ist auf die Monatsfrist für die Bearbeitung zu achten – die hier offenbar bereits verstrichen ist. Ich mache explizit darauf aufmerksam, dass bei einer Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist von einem Monat die Antragstellenden mit nachvollziehbaren Gründen darüber zu informieren sind, warum die Bearbeitung nicht fristgerecht möglich ist. Dies ist ein auch seitens der Aufsichtsbehörde (LDI NRW) zulässiges Vorgehen. Bei Fragen z.B. hinsichtlich möglicher Ablehnungsgründe wenden Sie sich bitte zunächst an 30/ [geschwärzt] und bei ggf. weitergehenden Fragen an I/1. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Datenschutzbeauftragter der Stadt Köln Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] Gesendet: Montag, 6. März 2023 11:07 An: 66-Amt für Straßen und Radwegebau <strassen-radwegebau@stadt-koeln.de<mailto:strassen-radwegebau@stadt-koeln.de>> Cc: 68-Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>; [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr.58-68 Informationszugangsantrag des Herrn Carsten Otto vom 21.10.20222022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-548/22 ________________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, bislang liegt mir noch keine Rückmeldung auf mein Auskunftsersuchen vom 02.02.2023 vor. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mein Auskunftsersuchen ist in der Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de<mailto:referat-2@ldi.nrw.de> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de> Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen NRW (IFG NRW) Antrag des Herrn Carsten Otto vom 21.10.2023 auf Informationszugang, hier: Vermittlung bei Anfrage „Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Otto hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de einen Antrag auf Informationszugang; hier: „Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68“ [geschwärzt] ) gestellt zu haben. Ein Informationszugang soll trotz Erinnerung bis heute nicht erfolgt sein. (siehe: Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in „cc“ zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggfs. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Sollten Sie für die Bearbeitung dieses Auskunftsersuchens nicht zuständig sein, bitte ich dieses innerhalb Ihres Hauses weiterzuleiten und mir eine entsprechende Mitteilung zu geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: referat-2@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de
Carsten Otto
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine sehr kurze Rückfrage, da ihre Antwo…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
17. April 2023 17:37
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ffl4nrfwqaiqfuj.jpeg
2,5 MB
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine sehr kurze Rückfrage, da ihre Antwort im Widerspruch zu bisherigen Auskünften des Ordnungsamts steht und ich daher sicher gehen möchte. Gilt ihre Antwort auch explizit für die Zone vor Christianstr. 59? Zur Verdeutlichung: es gibt zwei Zonen, die durch einen vorgestreckten Gehweg getrennt sind. Eine der Zonen (Hausnummern 60-66) gilt offensichtlich für die Feuerwehrzufahrt, was auch so vom Ordnungsamt bestätigt wurde. Meine Rückfrage bezieht sich auf die andere Zone, direkt vor Hausnummer 59. Ich würde mich auch freuen, wenn Sie diese Angelegenheit direkt mit dem Ordnungsamt klären könnten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anhänge: - ffl4nrfwqaiqfuj.jpeg Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261455/
Carsten Otto
(Korrektur: Hausnummer 58, nicht 59) Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie gr…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
17. April 2023 17:40
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
(Korrektur: Hausnummer 58, nicht 59) Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261455/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrter Herr Dr. Otto, die bisherige Antwort gilt für die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
18. April 2023 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Otto, die bisherige Antwort gilt für die gesamte Grenzmarkierung. Sowohl der Teil vor, als auch der Teil hinter der Querungshilfe wurden im Rahmen der Feuerwehrzufahrt angeordnet. Ich werde Kontakt mit dem Ordnungsamt aufnehmen um Mögliche Missverständnisse zu klären. Mit freundlichen Grüßen

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Carsten Otto
Hallo << Anrede >> vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anfragenr: 261455 Antwor…
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-548/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Begründung für Grenzmarkierung(en) vor Christianstr. 58-68 [#261455]
Datum
18. April 2023 18:36
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Hallo << Anrede >> vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anfragenr: 261455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261455/