Begründung Az 14-180403-0040-0012
Anfrage an:
Bundespolizeipräsidium
Begründung der Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen 14-180403-0040-0012 zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Banhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes
Anfrage erfolgreich
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Datum24. Juni 2018
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27. Juli 2018
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