Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Mitarbeiter nicht nach TV-L bezahlt werden

Ich bitte um eine offizielle Begründung dafür, weshalb Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in Berlin z.B. dem RBB, nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt werden u. entsprechend deren Renten?

Die Rentenzahlungen machen einen nicht geringen Anteil der Ausgaben aus, die aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert werden. Renten u. Gehälter. Ich bspw. arbeite an einer Universität, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird u. erhalte ein Gehalt nach TV-L. Warum gilt das selbe Prinzip nicht für die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Kulturelle Angelegenheiten Details
Von
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Betreff
Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Mitarbeiter nicht nach TV-L bezahlt werden [#168822]
Datum
18. Oktober 2019 11:53
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Kulturelle Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um eine offizielle Begründung dafür, weshalb Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in Berlin z.B. dem RBB, nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt werden u. entsprechend deren Renten? Die Rentenzahlungen machen einen nicht geringen Anteil der Ausgaben aus, die aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert werden. Renten u. Gehälter. Ich bspw. arbeite an einer Universität, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird u. erhalte ein Gehalt nach TV-L. Warum gilt das selbe Prinzip nicht für die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Kulturelle Angelegenheiten Details
Von
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Betreff
AW: Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Mitarbeiter nicht nach TV-L bezahlt werden [#168822]
Datum
4. Januar 2020 20:21
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Kulturelle Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Mitarbeiter nicht nach TV-L bezahlt werden“ vom 18.10.2019 (#168822) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168822