Begründung dafür weshalb Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Mitarbeiter nicht nach TV-L bezahlt werden
Ich bitte um eine offizielle Begründung dafür, weshalb Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in Berlin z.B. dem RBB, nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt werden u. entsprechend deren Renten?
Die Rentenzahlungen machen einen nicht geringen Anteil der Ausgaben aus, die aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert werden. Renten u. Gehälter. Ich bspw. arbeite an einer Universität, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird u. erhalte ein Gehalt nach TV-L. Warum gilt das selbe Prinzip nicht für die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
Anfrage eingeschlafen
-
Datum18. Oktober 2019
-
20. November 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!