Begründung der Allgemeinverfügung vom 4. Mai 2022 (ABl. Berlin Nr. 18 / 6. Mai 2022, S. 1106)
Anfrage an:
Polizei Berlin
Die Begründung der Allgemeinverfügung "Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit am 8. Mai 2022, 06:00 Uhr bis zum 9. Mai 2022, 22:00 Uhr, in fünfzehn begrenzten Bereichen der Bezirke Kreuzberg-Friedrichshain, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf, Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau" vom 04.05.2022 (vgl. https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1203603.php).
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Datum6. Mai 2022
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8. Juni 2022
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