Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018

1. Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Begründung …
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018 [#231300]
Datum
17. Oktober 2021 14:25
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018 2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231300/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ludwigsburg
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Land…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018 [#231300]
Datum
18. November 2021 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Hierzu teilen wir Ihnen gerne Folgendes mit: 1. Als Anlage erhalten Sie die angeforderte Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018. 2. Eine Veröffentlichung der Begründung wurde von uns als optional betrachtet. Zur Vermeidung weiterer Rückfragen haben wir die Begründung auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg nachträglich hochgeladen (https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/). Für diese Auskunft fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehende…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere [...] vom 23.11.2018 [#231300]
Datum
18. November 2021 22:06
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Übersendung der Begründung! Zu 2. haben Sie angegeben, dass eine Veröffentlichung damals als optional betrachtet wurde. Liegen zu 2. meines Antrages keine Unterlagen vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231300/
Landratsamt Ludwigsburg
WG: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehende…
Von
Landratsamt Ludwigsburg
Betreff
WG: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere [...] vom 23.11.2018 [#231300]
Datum
23. November 2021 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: WG: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere [...] vom 23.11.2018 [#231300] Sehr Antragsteller/in zu Ziff. 2 Ihrer Anfrage gibt es keine gesonderten Dokumente/Unterlagen. Falls Sie noch inhaltliche Fragen zur Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Ludwigsburg haben, stehen wir gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße

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AW: WG: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von besteh…
An Landratsamt Ludwigsburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere [...] vom 23.11.2018 [#231300]
Datum
23. November 2021 12:26
An
Landratsamt Ludwigsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Klarstellung! Weitere Fragen habe ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231300/