Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018
Anfrage an:
Bundespolizeidirektion Berlin
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018":
https://www.presseportal.de/download/document/496532-20180619-agv-bpold-berlin.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juli 2018
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3. August 2018
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