Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018

die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018":
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vollständige…
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Von
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Betreff
Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018 [#31399]
Datum
1. Juli 2018 15:02
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018": https://www.presseportal.de/download/document/496532-20180619-agv-bpold-berlin.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Auskunft übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen G…
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Betreff
AW: 20180701_Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018 [#3139
Datum
12. Juli 2018 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Auskunft übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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An Bundespolizeidirektion Berlin Details
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Betreff
AW:Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bhf unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 13. Juni 2018[#3139 [#31399]
Datum
12. Juli 2018 21:58
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Auskunftserteilung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in