Begründung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen unter Androhung eines Zwangsgelds vom 16. Juli 2018
Anfrage an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
die vollständiger Begründung der "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen unter Androhung eines Zwangsgelds vom 16. Juli 2018" - AZ SB 14-18 04 03-02:
https://www.presseportal.de/download/document/503636-180716bpoldstaallgemeinverf-gungwaffenverbotszonek-ln180727-180729.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Juli 2018
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28. August 2018
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