Begründung der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholverbots nach § 22 Abs. 2 Corona-VO vom 25.04.2021
Anfrage an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Begründung der Begründung der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholverbots nach § 22 Abs. 2 Corona-VO vom 25.04.2021 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/allgemeinverfuegung-zur-bestimmung-des-geltungsbereichs-des-alkoholverbots.php.media/222043/Allgemeinverfuegung_Alkoholverbot-20210525.pdf)
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Mai 2021
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2. Juli 2021
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