Begründung der Allgemeinverfügungzur Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholverbots nach § 20 Abs. 9 CoronaVO vom 28.04.2021
Anfrage an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Begründung der Allgemeinverfügungzur Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholverbots nach § 20 Abs. 9 CoronaVO vom 28.04.2021 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/allgemeinverfuegung-zur-bestimmung-des-geltungsbereichs-des-alkoholverbots.php.media/219062/AZ_AV-Alkoholverbot_28042021_low.pdf)
Anfrage erfolgreich
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Datum28. April 2021
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1. Juni 2021
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