Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".

Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".

Denn: vor zwei Wochen gab es weltweit Großdemonstrationen. Obwohl vielerorts die Hygienevorschriften missachtet wurden, sinken dennoch die Zahlen der "Infizierten" laut Dashboard des RKI.
Wie also begründen Sie weiterhin die Einschränkungen, u.A. von Großveranstaltungen, Tragen von Mund-Nasenschutz.
Vielen Dank.

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  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 4 Follower:innen
Daniela Steffen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
18. Juni 2020 15:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". Denn: vor zwei Wochen gab es weltweit Großdemonstrationen. Obwohl vielerorts die Hygienevorschriften missachtet wurden, sinken dennoch die Zahlen der "Infizierten" laut Dashboard des RKI. Wie also begründen Sie weiterhin die Einschränkungen, u.A. von Großveranstaltungen, Tragen von Mund-Nasenschutz. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189340/ Postanschrift Daniela Steffen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
23. Juni 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Steffen, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Daniela Steffen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der &qu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
AW: WG: Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
21. Juli 2020 17:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".“ vom 18.06.2020 (#189340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189340/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2020, in dem Sie nach der Begründung der Au…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
22. Juli 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Steffen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juni 2020, in dem Sie nach der Begründung der Aufrechterhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland fragen. Die Bundesregierung hat frühzeitig und umfassend gehandelt, um das SARS-CoV-2-Pandemiegeschehen einzudämmen und zu verhindern, dass es auch in Deutschland zu einer erheblichen Sterblichkeit durch das Coronavirus SARS-CoV-2 kam. Dies ist gelungen und die Zahlen zeigen, dass die Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland erfolgreich verlangsamt wurde. Diesen Erfolg gilt es zu sichern und gleichzeitig Beschränkungen des öffentlichen Lebens unter Berücksichtigung der epidemischen Lage gegebenenfalls nach und nach zu lockern. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Kontrolle der nationalen und internationalen Infektionsdynamik, lokaler und regionaler Ausbruchsgeschehen, der Auslastung des Gesundheitswesens und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes als Grundlage für weitere Maßnahmen oder Lockerungen. Kriterien, die in die Risikobewertung der Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung miteinfließen, finden Sie detailliert auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Zuständig für den Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind die Bundesländer. Diese entscheiden auch über Beschränkungs- oder Öffnungsmaßnahmen im Bereich von z.B. Veranstaltungen unter Einhaltung infektionshygienischer Maßnahmen sowie die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen im öffentlichen Raum. Mit freundlichen Grüßen
Daniela Steffen
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der &qu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
AW: Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
20. Januar 2021 16:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".“ vom 18.06.2020 (#189340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Unglaublich! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189340/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Steffen, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bereits am 22…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
22. Januar 2021 13:21
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
BegrndungderAufrechterhaltungderCorona-.eml
8,4 KB
Sehr geehrte Frau Steffen, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage bereits am 22. Juli 2020 beantwortet worden ist, die ich Ihnen nochmals als Anlage beifüge. Mit freundlichen Grüßen

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Daniela Steffen
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der &q…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniela Steffen
Betreff
AW: WG: Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen". [#189340]
Datum
31. Januar 2021 15:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufrechterhaltung der "Corona-Maßnahmen".“ vom 18.06.2020 (#189340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 195 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniela Steffen Anfragenr: 189340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189340/