Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnunterführung Ginsheimer Straße

Anfrage an: Kreis Groß-Gerau

Nach Fertigstellung der Unterführung der Bahnstrecke Frankfurt/Mainz wurde ein Radfahrverbot erlassen und mit VZ 254 beschildert. Radfahrende müssen also weiterhin die Straße "Am Gerberhaus" nutzen um die Gleise zu überqueren, wobei ggf. durch geschlossene Schranken eine längere Wartezeit anfallen kann.

Ich bitte um einen Aktenauszug, der diesen Verwaltungsakt beschreibt und begründet, da gemäß § 45 StVO (9) „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen … nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“
Im Folgenden wird dies weiter ausgeführt: Es „dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Groß-Gerau, des HUIG und VIG., Umweltinformationsgesetz Hes…
An Kreis Groß-Gerau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnunterführung Ginsheimer Straße [#227422]
Datum
27. August 2021 08:59
An
Kreis Groß-Gerau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Kreis Groß-Gerau, des HUIG und VIG., Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Fertigstellung der Unterführung der Bahnstrecke Frankfurt/Mainz wurde ein Radfahrverbot erlassen und mit VZ 254 beschildert. Radfahrende müssen also weiterhin die Straße "Am Gerberhaus" nutzen um die Gleise zu überqueren, wobei ggf. durch geschlossene Schranken eine längere Wartezeit anfallen kann. Ich bitte um einen Aktenauszug, der diesen Verwaltungsakt beschreibt und begründet, da gemäß § 45 StVO (9) „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen … nur dort anzuordnen [sind], wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ Im Folgenden wird dies weiter ausgeführt: Es „dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Landkreises Groß-Gerau (Informationsfreiheitssatzung) beschlossen am 1.04.2019 und des Hessisches Umweltinformationsgesetz sowie des Verbraucherinformationsgesetz. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich nach § 13 (2) darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227422/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnun…
An Kreis Groß-Gerau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnunterführung Ginsheimer Straße [#227422]
Datum
14. Oktober 2021 12:40
An
Kreis Groß-Gerau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnunterführung Ginsheimer Straße“ vom 27.08.2021 (#227422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227422/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Groß-Gerau
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Ihre Anfrage kam über unsere Pressestelle rein u…
Von
Kreis Groß-Gerau
Betreff
AW: Begründung der Aufstellung VZ254 an der Bahnunterführung Ginsheimer Straße [#227422]
Datum
14. Oktober 2021 13:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Ihre Anfrage kam über unsere Pressestelle rein und scheint dann etwas unter gegangen zu sein. Für die verkehrsrechtliche Anordnung der Unterführung in Ginsheim-Gustavsburg ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Ginsheim-Gustavsburg zuständig. Uns liegt die verkehrsrechtliche Anordnung zwar vor, aber für Ihre weiteren Fragen sollten Sie sich am besten mit der Stadt direkt in Verbindung setzen. Falls Sie dazu Fragen haben können Sie mich natürlich auch gerne nochmal anrufen. Mit freundlichen Grüßen