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Begründung der Kommission zum damaligen Vorschlag der E-Commerce-RL (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998)

Die Begründung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998 – ABl. C30 vom 05.02.1999, geändert am 01.09.1999 KOM(1999) 427; Nr. 98/0325).

Der Bericht der Kommission vom 03.02.2000 KOM(2000) 17 endg. über die Anwendung der RL 92/51/EWG (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2000:0017:FIN:DE:PDF) zitiert auf Seite 66-77 unter Randnummer 343-345 aus der Begründung des Kommissionsvorschlags für die so genannte E-Commerce-Richtlinie.
Unter der Überschrift 'Notwendigkeit eines Rechtsrahmens für den Binnenmarkt' im Abschnitt 'Unklarheiten im bestehenden Rechtsrahmen' würde darin festgestellt:
„Die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften, die in bestimmten Mitgliedstaaten auf die Dienste der Informationsgesellschaft Anwendung finden, führen zu Fällen, in denen ein Mitgliedstaat in Abweichung vom Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs und gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes einen Dienst mit Herkunft aus einem anderen Mitgliedstaat Aufsichtsmaßnahmen oder eigenen Rechtsvorschriften unterwerfen darf.“ etc.

Die Begründung zu dem damaligen Kommissionsvorschlag, auf die dieser Bericht mit den zitierten Textpassagen Bezug nimmt, ist soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung der Kommission zum damaligen Vorschlag der E-Commerce-RL (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998) [#216181]
Datum
21. März 2021 17:27
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Begründung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998 – ABl. C30 vom 05.02.1999, geändert am 01.09.1999 KOM(1999) 427; Nr. 98/0325). Der Bericht der Kommission vom 03.02.2000 KOM(2000) 17 endg. über die Anwendung der RL 92/51/EWG (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2000:0017:FIN:DE:PDF) zitiert auf Seite 66-77 unter Randnummer 343-345 aus der Begründung des Kommissionsvorschlags für die so genannte E-Commerce-Richtlinie. Unter der Überschrift 'Notwendigkeit eines Rechtsrahmens für den Binnenmarkt' im Abschnitt 'Unklarheiten im bestehenden Rechtsrahmen' würde darin festgestellt: „Die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften, die in bestimmten Mitgliedstaaten auf die Dienste der Informationsgesellschaft Anwendung finden, führen zu Fällen, in denen ein Mitgliedstaat in Abweichung vom Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs und gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes einen Dienst mit Herkunft aus einem anderen Mitgliedstaat Aufsichtsmaßnahmen oder eigenen Rechtsvorschriften unterwerfen darf.“ etc. Die Begründung zu dem damaligen Kommissionsvorschlag, auf die dieser Bericht mit den zitierten Textpassagen Bezug nimmt, ist soweit ersichtlich nicht veröffentlicht.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2021 17:27
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Ares(2021)2018121 - RE: Begründung der Kommission zum damaligen Vorschlag der E-Commerce-RL (KOM(1998) 586 endg. v…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)2018121 - RE: Begründung der Kommission zum damaligen Vorschlag der E-Commerce-RL (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998) [#216181] --- Ref. Gestdem 2021/1732
Datum
22. März 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Ares(2021)2018121 - RE: Begründung der Kommission zum damaligen Vorschlag der E-Commerce-RL (KOM(1998) 586 endg. vom 18.11.1998) [#216181] --- Ref. Gestdem 2021/1732 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. März 2021. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 22. März 2021 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2021/1732 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 15. April 2021. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang – GestDem 2021/1732 - hier: Fristverlängerung (extension of time limit) Sehr Antra…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang – GestDem 2021/1732 - hier: Fristverlängerung (extension of time limit)
Datum
15. April 2021 21:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,3 KB


Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21. März 2021; darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, der am 22. März 2021 unter dem eingangs genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ferner nehmen wir Bezug auf unsere Empfangsbestätigung in dieser Angelegenheit vom gleichen Tag, unser Az. Ares(2021)2018121. Ihr Antrag wird derzeit noch bearbeitet und der Antwortentwurf befindet sich im letzten Teil des internen Annahmeverfahrens. Wir sind allerdings nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die heute, am 15. April 2021, abläuft, abzuschließen. Eine Fristverlängerung ist erforderlich, da für die Bearbeitung Ihres Antrags noch interne Konsultationen erfolgen müssen. Wir müssen daher in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist läuft bis zum 6. Mai 2021. Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Kommission
Ares(2021)2622732 - [Re] REPLY to GESTDEM 2021/1732 - Demande initiale Ausschließlich per E-Mail Sehr Antragstel…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)2622732 - [Re] REPLY to GESTDEM 2021/1732 - Demande initiale
Datum
19. April 2021 16:43
Status
Ausschließlich per E-Mail Sehr Antragsteller/in Das beigefügte Dokument Ares(2021)2622732 über den „Ihr Antrag auf öffentlichen Zugang zu Dokumenten – Az. GestDem 2021/1732“ wurde von Herrn Martin Schauer, Referatsleiter m. d. W. d. G. b. „Einhaltung & Planung“ am 19/04/2021 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen,