Begründung des GdB in Feststellungsbescheiden nach dem Schwerbehindertengesetz
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Wieso wird in Feststellungsbescheiden des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin nach dem Schwerbehindertengesetz konsequent keine ordnungsgemäße und insbesondere nachvollziehbare Begründung für die Festsetzung des GdB angegeben ? Ist eine Begründung für Verwaltungsakte nicht verpflichtend?
Will die Behörde pokern und hofft, dass die schwerbehinderten Mitbürger Ruhe geben und sich mit dem Bescheid abfinden anstatt Widerspruch und Klage zu erheben.?
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Datum12. April 2015
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16. Mai 2015
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