Begründung FFP2-Pflicht
Die korrigierte Version der FFP2-Begründung. In GVBl Nr. 28, S. 258, findet sich ein Satz, der mit fehlerhafter Grammatik irritiert:
"Zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit sind hierbei auch die Vorgaben unmittelbar geltenden inzidenzabhängigen Vorgaben in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 Infektionsschutzgesetz materiell berücksichtigt, die damit auch bei Unterschreitung des maßgeblichen Inzidenzwertes in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgrund von § 12 gelten."
Was meint die Sozialbehörde mit "die Vorgaben unmittelbar geltenden inzidenzabhängigen Vorgaben"? Fehlt hier ein [der]? Leider macht die Begründung insgesamt den Eindruck schlampiger Arbeit. Sind ggf. weitere Fragmente verlorengegangen oder stellt das Zitat oben tatsächlich die vollständige Begründung der FFP2-Pflicht dar?
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Mai 2021
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16. Juni 2021
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