Begründung für die Änderung der Einsatzpläne bezüglich des Fusion-Festivals

Begründung zur Änderung des Umfanges eines geplanten Einsatzes mit Räumungspanzern, Wasserwerfern und Spezialeinsatztruppen zum Fusion-Festival, zu einem Einsatz der diese Mittel nicht mehr erfordert. Und des weiteren Dokumente, die dokumentieren, was sich in der Einschätzung der Lage über den Zeitraum vom November 2018 bis heute geändert hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Franz Gatzke
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> b…
An Polizeipräsidium Neubrandenburg Details
Von
Franz Gatzke
Betreff
Begründung für die Änderung der Einsatzpläne bezüglich des Fusion-Festivals [#144212]
Datum
21. Mai 2019 10:48
An
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung zur Änderung des Umfanges eines geplanten Einsatzes mit Räumungspanzern, Wasserwerfern und Spezialeinsatztruppen zum Fusion-Festival, zu einem Einsatz der diese Mittel nicht mehr erfordert. Und des weiteren Dokumente, die dokumentieren, was sich in der Einschätzung der Lage über den Zeitraum vom November 2018 bis heute geändert hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franz Gatzke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Franz Gatzke
Franz Gatzke
Begründung für die Änderung der Einsatzpläne bezüglich des Fusion-Festivals [#144212]
An Polizeipräsidium Neubrandenburg Details
Von
Franz Gatzke
Via
Fax
Betreff
Begründung für die Änderung der Einsatzpläne bezüglich des Fusion-Festivals [#144212]
Datum
21. Mai 2019 10:49
An
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,8 KB

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Polizeipräsidium Neubrandenburg
Anfrage nach dem gesetz zur Regelung des zugangs zu informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG-MV)
Von
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem gesetz zur Regelung des zugangs zu informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG-MV)
Datum
3. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen