Begründung für die Streichung der Sonderregelung zur Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld (ALG I) im Sozialpaket III
Ich bitte um eine aussagekräftige und detaillierte Begründung für die Streichung der Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitslosengeld (ALG I) für 2021 im Sozialpaket III.
Die Verlängerung der im Sozialpaket II getroffenen Sonderregelung zur Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes (ALG I) um 3 Monate, wurde mit dem Sozialpaket III gestrichen. Dies geschah ohne jede Begründung. Ich möchte wissen, warum?
Die "außergewöhnliche Krisensituation im Rahmen der Corona-Pandemie" hat sich nicht verändert. Vielmehr sind diejenigen deren ALG I spätestens im Dezember 21 ausläuft, im besonderen Maße betroffen, da die Arbeitslosigkeit während der Pandemie eintrat und nicht davor. Die Chancen und Möglichkeiten eine neue Beschäftigung aufzunehmen, sind weiterhin gravierend eingeschränkt.
Entgegen der Aussagen von Hubertus Heil, zeigt der Blick in die Statistik des Arbeitsmarktes, dass die Lage keineswegs stabil ist. Erstmals seit einem halben Jahrzehnt sind in Deutschland wieder mehr als eine Million Menschen langzeitarbeitslos. Tendenz steigend.
Diese Menschen werden durch die Regierung nun nicht mehr geschützt.
Warum nicht?
Eine zufriedenstellende Begründung kann ich nicht finden. Meine Fragen an zahlreiche Politiker (per E-Mail und auf abgeordnetenwatch) werden nicht beantwortet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Mai 2021
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19. Juni 2021
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