Begründung für Geschwindigkeitsbeschränkung auf A9
Anfrage an:
Autobahndirektion Südbayern
Die Begründung bzw. Rechtfertigung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A9 München richtung Nürnberg auf der Höhe Garching. Dort wird spät Nachts eine Autobahn mit 4 Spuren ohne Kurven und nahezu ohne Verkehrsaufkommen auf 100 kmh beschränkt.
Es leuchten mir keine vernünftigen Erwägungen ein dies zu rechtfertigen. Ironischerweise ist genau dort auch ein Blitzer...aber ich kann mir nicht vorstellen dass dieser als Begründung durchgeht.
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Juli 2018
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26. August 2018
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