Begründung für Geschwindigkeitsbeschränkung auf A9

Die Begründung bzw. Rechtfertigung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A9 München richtung Nürnberg auf der Höhe Garching. Dort wird spät Nachts eine Autobahn mit 4 Spuren ohne Kurven und nahezu ohne Verkehrsaufkommen auf 100 kmh beschränkt.
Es leuchten mir keine vernünftigen Erwägungen ein dies zu rechtfertigen. Ironischerweise ist genau dort auch ein Blitzer...aber ich kann mir nicht vorstellen dass dieser als Begründung durchgeht.

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  • Datum
    27. Juli 2018
  • Frist
    26. August 2018
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründung…
An Autobahndirektion Südbayern Details
Von
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Betreff
Begründung für Geschwindigkeitsbeschränkung auf A9 [#32411]
Datum
27. Juli 2018 18:52
An
Autobahndirektion Südbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung bzw. Rechtfertigung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A9 München richtung Nürnberg auf der Höhe Garching. Dort wird spät Nachts eine Autobahn mit 4 Spuren ohne Kurven und nahezu ohne Verkehrsaufkommen auf 100 kmh beschränkt. Es leuchten mir keine vernünftigen Erwägungen ein dies zu rechtfertigen. Ironischerweise ist genau dort auch ein Blitzer...aber ich kann mir nicht vorstellen dass dieser als Begründung durchgeht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Autobahndirektion Südbayern
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Bearbeitung wird sich jedoch aufgrund d…
Von
Autobahndirektion Südbayern
Betreff
WG: Begründung für Geschwindigkeitsbeschränkung auf A9 [#32411]
Datum
9. August 2018 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Die Bearbeitung wird sich jedoch aufgrund der Urlaubszeit verzögern. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen