Begründung für Nichtveröffentlichung der Parldok daten im Hamburgichen Transparenzportal
Bitte übersenden Sie mir den Beschluß, auf dessen Basis die in der Parlamentsdatenbank "Parldok" veröffentlichten Dokumente nicht im Transparenzportal veröffentlicht werden.
Gemäß §3 Abs. 3. HambTG
(in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,)
fallen diese unter die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal.
Dies fällt insbesondere auf, da die Bezirksversammlungen Ihre Sitzungsprotokolle u.ä. bereits in das Pootal einstellen.
sollte es sich hierbei um eine technische Verzögerung handeln, bitte ich Sie, mir einen entsprechenden Termin zu nennen, zu dem die o.g. Daten im Transparenzportal verfügbar sind.
sollte es sich hierbei um eine absichtliche Nichtveröffentlichung handeln, bitte ich Sie, mir die entsprechende Dienstvorschrift bzw. Bürgerschaftsbeschluß zu übersenden.
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Februar 2015
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24. März 2015
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