Begründung für Nichtveröffentlichung der Parldok daten im Hamburgichen Transparenzportal

Bitte übersenden Sie mir den Beschluß, auf dessen Basis die in der Parlamentsdatenbank "Parldok" veröffentlichten Dokumente nicht im Transparenzportal veröffentlicht werden.

Gemäß §3 Abs. 3. HambTG
(in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,)
fallen diese unter die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal.
Dies fällt insbesondere auf, da die Bezirksversammlungen Ihre Sitzungsprotokolle u.ä. bereits in das Pootal einstellen.

sollte es sich hierbei um eine technische Verzögerung handeln, bitte ich Sie, mir einen entsprechenden Termin zu nennen, zu dem die o.g. Daten im Transparenzportal verfügbar sind.

sollte es sich hierbei um eine absichtliche Nichtveröffentlichung handeln, bitte ich Sie, mir die entsprechende Dienstvorschrift bzw. Bürgerschaftsbeschluß zu übersenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Februar 2015
  • Frist
    24. März 2015
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Michael Hirdes
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Bürgerschaftsverwaltung Hamburg Details
Von
Michael Hirdes
Betreff
Begründung für Nichtveröffentlichung der Parldok daten im Hamburgichen Transparenzportal [#8697]
Datum
19. Februar 2015 08:24
An
Bürgerschaftsverwaltung Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte übersenden Sie mir den Beschluß, auf dessen Basis die in der Parlamentsdatenbank "Parldok" veröffentlichten Dokumente nicht im Transparenzportal veröffentlicht werden. Gemäß §3 Abs. 3. HambTG (in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,) fallen diese unter die Veröffentlichungspflicht im Transparenzportal. Dies fällt insbesondere auf, da die Bezirksversammlungen Ihre Sitzungsprotokolle u.ä. bereits in das Pootal einstellen. sollte es sich hierbei um eine technische Verzögerung handeln, bitte ich Sie, mir einen entsprechenden Termin zu nennen, zu dem die o.g. Daten im Transparenzportal verfügbar sind. sollte es sich hierbei um eine absichtliche Nichtveröffentlichung handeln, bitte ich Sie, mir die entsprechende Dienstvorschrift bzw. Bürgerschaftsbeschluß zu übersenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Hirdes <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Hirdes

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Bürgerschaftsverwaltung Hamburg
Begründung für Nichtveröffentlichung der Parldokdaten im Hamburgischen Transparenzportal [#8697] Sehr geehrter Her…
Von
Bürgerschaftsverwaltung Hamburg
Betreff
Begründung für Nichtveröffentlichung der Parldokdaten im Hamburgischen Transparenzportal [#8697]
Datum
25. Februar 2015 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hirdes, die Dokumente und Informationen, die in der Parlamentsdatenbank enthalten sind, sind mit Ausnahme der "Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft" nicht Informationsgegenstände gemäß § 3 Abs. 1 HmbTG. Die "Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft" sind im Transparenzregister enthalten. Im Transparenzportal finden Sie unter "Mehr Transparenz in Hamburg" den Link zur Parlamentsdatenbank. Hier finden Sie alle öffentlich zugänglichen Dokumente und parlamentarischen Vorgängen sowie Beschlüsse der Hamburgischen Bürgerschaft. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen