Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim

Die Begründung für die Nutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf der Ostheimer Straße zwischen der Frankfurter Str. und dem Vingster Ring sowie die Nutzungspflicht des Radwegs in Gegenrichtung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    280,00 Euro
  • 6 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
9. April 2022 13:43
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung für die Nutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf der Ostheimer Straße zwischen der Frankfurter Str. und dem Vingster Ring sowie die Nutzungspflicht des Radwegs in Gegenrichtung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, sie baten vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für das zur Verfügung stell…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mü. / Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
9. Mai 2022 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, sie baten vorab um die Mitteilung der anfallenden Gebühren für das zur Verfügung stellen der angefragten Informationen, diese belaufen sich schätzungsweise auf 280,-€. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir kurz erläutern, wie es zu diesen hohen Gebühren für eine einfache …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Mü. / Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
9. Mai 2022 23:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir kurz erläutern, wie es zu diesen hohen Gebühren für eine einfache Auskunft kommt? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch auf Rückmeldung zu meiner Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdig…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Mü. / Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
18. Mai 2022 12:38
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte noch auf Rückmeldung zu meiner Rückfrage. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krausse, da Sie mit heutiger Anfrage um eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage vom 09.04.22 bitten,…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Mü. / Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
18. Mai 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krausse, da Sie mit heutiger Anfrage um eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage vom 09.04.22 bitten, leite ich Ihnen nochmals meine Antwort vom 09.05.2022 hin zu. Diese entnehmen Sie bitte dem Mailverlauf. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat Sie am 9. Mai um Erklärung, wie es zu den Kosten von 280 EUR kommt. Ich bi…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: WG: Mü. / Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim [#245969]
Datum
19. Mai 2022 12:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat Sie am 9. Mai um Erklärung, wie es zu den Kosten von 280 EUR kommt. Ich bitte Sie, mir dies kurz zu erläutern. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung Nutzungspflicht des Radwegs entlang der Ostheimer Straße in Ostheim“ [#245969]
Datum
28. Mai 2022 10:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245969/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stadt Köln mit ser hohen Kosten droht, ohne auf die Frage zu antworten, wie es zu diesen hohen Kosten kommt. Da hier nur eine Anordnung angefragt ist, die sich in den Akten befinden muss, kann ich die Höhe der Gebühren nicht nachvollziehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - 245969.pdf Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Köln
Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim Sehr ge…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim
Datum
4. Juli 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, da ich bisweilen keine Rückmeldung von Ihnen zu den vorab mittgeteilten Gebühren erhalten habe, bitte ich Sie mich wissen zu lassen, ob Sie an Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW "Begründung Nutzungspflicht des Radweges Ostheimer Straße in Ostheim" aufrecht erhalten? Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#2…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#245969]
Datum
4. Juli 2022 10:18
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte nun schon zweimal nachgefragt, wie es zu den hohen Gebühren von 280 EUR für diese einfache Anfrage kommt. Leider wurden beide Nachfragen nicht beantwortet. Aus diesem Grunde habe ich mich bereits am 30. Mai an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gewandt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/
Kommunalverwaltung Köln
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#2…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#245969]
Datum
4. Juli 2022 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, hier war bisher nur die Anfrage von Frau Hell im Auftrag des Landesbeauftragtes für Datenschutz und Informationsfreiheit bekannt. Gerne teile ich auch Ihnen mit was bereits auch Frau Hell zur Schätzung der Gebührenhöhe mitgeteilt wurde. Ein konkreter Voranschlag zur Gebührenermittlung erfolgt auf Grund des Personalbedarfs nicht. Der Gebührenbetrag ist auf Basis des IFG NRW i.V.m. VerwGebO. NRW und einem erfahrungsgemäßen Arbeitsaufwand einer A 10 Kraft von 3-4 Std. zuzgl. etwaiger Materialkosten geschätzt worden. Ich bitte nach wie vor um Verständnis, dass eine konkrete Aufstellung der Gebühren aufgrund der personellen Kapazitäten erst im Gebührenbescheid erfolgten kann. Selbstverständlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Aufschlüsselung der einzelnen Gebührenposten zu Ihrer begehrten Information. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#2…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#245969]
Datum
4. Juli 2022 11:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie kommen 3 bis 4 Stunden zusammen, wenn es um die Kopie einer Begründung für eine verkehrsrechtliche Anordnung geht? Das erschließt sich mir nicht. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 245969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245969/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#2…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Anfrage nach den IFG NRW Begründung der Nutzungspflicht des Radweges entlang der Ostheimer Str. in Ostheim [#245969]
Datum
4. Juli 2022 12:33
Status
Sehr geehrter Herr Krause, Verkehrsrechtliche Anordnungen ergehen bei der Stadt Köln in der Regel in Schriftform und werden in Straßenakten verwaltet. Die Straßenakte der Ostheimer Str. umfasst mehrere Bände welche auch nicht mehr alle in der aktuellen Aktenführung zu finden sind, diese müssen nach Ihrem Informationsbegehren gesichtet, zusammengestellt und in Form von Kopien bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen