Begründung zur Allgemeinverfügung Hbf Halle vom 19. Juli 2018
Anfrage an:
Bundespolizeidirektion Pirna
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
Die Begründung der Allgemeinverfügung der von der Bundespolizeidirektion Pirna für den Hauptbahnhof Halle erlassenenen Allgemeinverfügung, die ein Verbot zum Mitführen von Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Werkzeugen beinhaltete und die am Montag, den 30. Juli 2018 in der Zeit von 13.00 - 21.00 Uhr, am Dienstag, dem 31. Juli 2018 in der Zeit von 12.00 - 20.00 Uhr sowie am Mittwoch, dem 01. August in der Zeit von 08.00 -16.00 Uhr gilt/galt.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Juli 2018
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1. September 2018
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