Begründung zur Allgemeinverfügung Sonntagsöffnung vom 20.03.2020
Anfrage an:
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- die Begründung zur Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur Erteilung einer allgemeinen Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für das Kommissionieren von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Hygieneartikeln sowie für die Anlieferung und Annahme der Waren (https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200320_TLV_Allgemeinverfuegung_ArbZG-15-2.pdf)
Anfrage erfolgreich
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Datum25. März 2020
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28. April 2020
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