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Begründungen für die Befreiungen von der EEG-Umlage

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Ihren Veröffentlichungen weiß die Öffentlichkeit, dass eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmensteilen von der EEG-Umlage befreit wurden. Zu den Gründen der Befreiungen teilten Sie in der Antwort auf eine frühere IFG-Anfrage am 20.12.13 bisher lediglich pauschal mit, dass die betroffenen Antragssteller befreit wurden, weil sie die Voraussetzungen nach §§ 40 ff. EEG erfüllt hätten.

Zur Präzisierung übersenden Sie mir bitte die Teile aller Anträge auf EEG-Befreiung, in denen die Antragsstellerinnen begründen, warum sie jeweils die Kriterien für die Befreiung erfüllen.

Ich gehe davon aus, dass die Antragssteller im Allgemeinen mit öffentlich zugänglichen Informationen argumentieren, so dass keine Betriebsgeheimnisse betroffen sein können und folglich keine Ausschlussgründe vorliegen. Sollte solche in Einzelfällen doch tangiert werden, kann in diesen Einzelfällen natürlich eine Schwärzung erfolgen. Ich bitte in diesen Fällen in anderer Form zu erläutern, warum die Antragsstellerin die Voraussetzungen erfüllt hat. Die der Genehmigung zugrunde liegende Strommenge muss in Ihrer Antwort nicht beauskunftet werden.

Die beschriebenen Angaben beantrage ich für das aktuelle und das abgelaufene Bewilligungsjahr.

Bitte erklären Sie in Ihrer Antwort auch, wie die Regelung des §40, Satz 2, letzter Nebensatz EEG in Ihre Prüfung eingeht; der Nebensatz lautet in der mir vorliegenden Fassung: "soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist".

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte warten Sie in diesem Fall mit einer abschließende Bearbeitung der Anfrage auf eine positive Rückmeldung meinerseits.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihren Veröffentlichungen weiß die Öffentlichkeit…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründungen für die Befreiungen von der EEG-Umlage [#5361]
Datum
22. Januar 2014 12:25
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus Ihren Veröffentlichungen weiß die Öffentlichkeit, dass eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmensteilen von der EEG-Umlage befreit wurden. Zu den Gründen der Befreiungen teilten Sie in der Antwort auf eine frühere IFG-Anfrage am 20.12.13 bisher lediglich pauschal mit, dass die betroffenen Antragssteller befreit wurden, weil sie die Voraussetzungen nach §§ 40 ff. EEG erfüllt hätten. Zur Präzisierung übersenden Sie mir bitte die Teile aller Anträge auf EEG-Befreiung, in denen die Antragsstellerinnen begründen, warum sie jeweils die Kriterien für die Befreiung erfüllen. Ich gehe davon aus, dass die Antragssteller im Allgemeinen mit öffentlich zugänglichen Informationen argumentieren, so dass keine Betriebsgeheimnisse betroffen sein können und folglich keine Ausschlussgründe vorliegen. Sollte solche in Einzelfällen doch tangiert werden, kann in diesen Einzelfällen natürlich eine Schwärzung erfolgen. Ich bitte in diesen Fällen in anderer Form zu erläutern, warum die Antragsstellerin die Voraussetzungen erfüllt hat. Die der Genehmigung zugrunde liegende Strommenge muss in Ihrer Antwort nicht beauskunftet werden. Die beschriebenen Angaben beantrage ich für das aktuelle und das abgelaufene Bewilligungsjahr. Bitte erklären Sie in Ihrer Antwort auch, wie die Regelung des §40, Satz 2, letzter Nebensatz EEG in Ihre Prüfung eingeht; der Nebensatz lautet in der mir vorliegenden Fassung: "soweit hierdurch die Ziele des Gesetzes nicht gefährdet werden und die Begrenzung mit den Interessen der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist". Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte warten Sie in diesem Fall mit einer abschließende Bearbeitung der Anfrage auf eine positive Rückmeldung meinerseits. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Zusendung der Antwort auf Ihre Anfrage vom 22.01.2014 bitte ich Sie mir Ihre…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: Begründungen für die Befreiungen von der EEG-Umlage [#5361]
Datum
5. Februar 2014 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für die Zusendung der Antwort auf Ihre Anfrage vom 22.01.2014 bitte ich Sie mir Ihre Adresse mitzuteilen. Die Antwort wird Ihnen anschließend per Post zugesandt. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich würde eine elektronische Übermittlung des Dat…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Begründungen für die Befreiungen von der EEG-Umlage [#5361]
Datum
5. Februar 2014 11:47
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich würde eine elektronische Übermittlung des Daten bevorzugen. Nur wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, nutzen Sie bitte meine im folgenden angegebene Postadresse: <<Adresse entfernt>> <<Adresse entfernt>> Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wtrlt: Ihre Antrag vom 22.01.2014 auf Informationszugang >>> Nicole Holzheu 06.02.2014 09:45 >>&g…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Wtrlt: Ihre Antrag vom 22.01.2014 auf Informationszugang
Datum
6. Februar 2014 09:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
231,2 KB
>>> Nicole Holzheu 06.02.2014 09:45 >>> Sehr geehrt<< Anrede >> die Pressestelle hat mich gebeten, Ihnen direkt zu antworten. Anliegend übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 29.01.2014. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Wtrlt: Ihre Antrag vom 22.01.2014 auf Informationszugang [#5361] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: Ihre Antrag vom 22.01.2014 auf Informationszugang [#5361]
Datum
25. Februar 2014 17:02
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort mit Datum vom 29.1.14 zum zweiten Teil meiner Anfrage ("Zweite Auskunft" nach Ihrer Kategorisierung). Ich nehme mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Verwaltung die beschriebene Prüfung nicht durchführt. Zu ersten Teil meiner Anfrage vom 22.1.14 verweigern Sie die Auskunft mit der Begründung, dass es einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeute, alle Antragssteller um Freigabe ihrer Betriebsgeheimnisse zu bitten. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, meine ursprüngliche Anfrage noch einmal zu lesen: Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betriebsgeheimnisse, so sie in Einzelfällen in den Begründungen enthalten seien, geschwärzt werden könnten. Der Begriff der Schwärzung diente mir lediglich als Beispiel für jede Form der Auslassung mit Kenntlichmachung, dass etwas ausgelassen wurde. Die genannte Strommenge hatte ich ebenfalls ausdrücklich aus der Antwort ausgenommen, da mir schon bewusst war, dass diese von Ihnen als Geheimnis betrachtet wird. Ich bitte Sie also - unter Verweis auf meine ursprüngliche Anfrage - erneut um Übermittlung der Begründungen der Antragssteller. Der Zusammenhang von Antragssteller und zugehöriger Begründung soll erkennbar sein. Tatsächliche Betriebsgeheimnisse dürfen Sie selbstverständlich schwärzen, oder sonstwie erkennbar auslassen. Sie sehen also, dass das Anschreiben der Antragsstellung zur Beantwortung meiner Anfrage nicht notwendig ist. Sollte sich Ihr Hinweis auf einen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand" auf andere Tätigkeiten bezogen haben, so bitte ich um eine entsprechende Erläuterung. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 >>> Nicole Holzheu 11.03.2014 08:59 >>> Sehr geehrt<&l…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014
Datum
11. März 2014 09:06
Status
Warte auf Antwort
>>> Nicole Holzheu 11.03.2014 08:59 >>> Sehr geehrt<< Anrede >> zur Erstellung eines Bescheides bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Nicole Holzheu Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 102, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Tel. 06196/908942
<< Anfragesteller:in >>
AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361] Sehr geehrtAntragsteller/in bitte sehen Sie in dem Vorgang nach…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361]
Datum
11. März 2014 11:34
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte sehen Sie in dem Vorgang nach. Meine postalische Adresse habe ich Ihnen bereits am 5. Februar 2014 übermittelt. Darüber hinaus hatte ich Sie damals auch gebeten, Ihre Antworten - wenn möglich - auf elektronischem Wege zuzustellen. Also, nutzen Sie bitte entweder den elektronischen Weg oder meine Adresse, die ich Ihnen am 5. Februar 2014 mitgeteilt habe. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361] Sehr geehrtAntragsteller/in seien Sie mir doch bitte behilflic…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361]
Datum
11. März 2014 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in seien Sie mir doch bitte behilflich und teilen Sie mir Ihre Adresse mit. Mir ist Ihre Adresse nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Nicole Holzheu Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 102, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Tel. 06196/908942 >>> Pressestelle 11.03.2014 11:41 >>> Sehr geehrt<< Anrede >> anbei erhalten Sie die E-Mail von Herrn Antragsteller/in zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Malte Schneider Stabstelle Presse- und Sonderaufgaben Raum: 1002 Tel.: 875 >>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 11.03.2014 11:34 >>> Sehr geehrte Frau Dr. Holzheu, bitte sehen Sie in dem Vorgang nach. Meine postalische Adresse habe ich Ihnen bereits am 5. Februar 2014 übermittelt. Darüber hinaus hatte ich Sie damals auch gebeten, Ihre Antworten - wenn möglich - auf elektronischem Wege zuzustellen. Also, nutzen Sie bitte entweder den elektronischen Weg oder meine Adresse, die ich Ihnen am 5. Februar 2014 mitgeteilt habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361] Sehr geehrte <<Name entfernt>>, dann sende ich I…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361]
Datum
17. März 2014 15:57
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte <<Name entfernt>>, dann sende ich Ihnen hier erneut meine postalische Adresse (s. u.), weise allerdings noch einmal darauf hin, dass ich eine elektronisch Übermittlung bevorzugen würde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25<< Adresse entfernt >>02<< Adresse entfernt >>2014…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25<< Adresse entfernt >>02<< Adresse entfernt >>2014 [#5361]
Datum
27. März 2014 08:48
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Sehr geehrte << Name entfernt >>, nun habe ich Ihnen meine postalische Adresse vor mehr als einer Woche erneut zukommen lassen. Leider habe ich trotzdem bisher nichts von Ihnen gehört - weder per Papier noch auf elektronischem Wege. Bitte teilen Sie mir den Bearbeitungsstand mit. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Antw: AW: AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361] Sehr geehrtAntragsteller/in die Anträge können Ih…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Antw: AW: AW: AW: Wtrlt: E-Mail Anfrage vom 25.02.2014 [#5361]
Datum
28. März 2014 08:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anträge können Ihnen nicht ohne Zustimmung der Unternehmen, dafür aber geschwärzt zur Verfügung gestellt werden. Bei den darin gemachten Unternehmensangaben handelt es sich fast durchgängig um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Schwärzung würde deshalb keinen Sinn machen und wäre überdies mit übermäßigem Verwaltungsaufwand verbunden. Insofern bleibt es bei meiner ersten Auskunft. Da ich Ihnen in diesem Zusammenhang aber noch ergänzende Ausführungen zukommen lassen wollte, wozu ich bislang leider nicht gekommen bin, hatte ich Ihnen noch nicht geantwortet. Soweit der Bearbeitungsstand. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, den ich an Ihre postalische Adresse versenden würde. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.