Begründungslage zum Ende der Oberstufensemester Q1+Q3 vor Weihnachten

Auszüge aus Protokollen der relevanten Stelle zur Begründungslage für das frühe Semesterende vor Weihnachten von Q1 und Q3, vis-a-vis der starken Belastung, die dies für Berliner Schulen jährlich bedeutet.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    25. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründungslage zum Ende der Oberstufensemester Q1+Q3 vor Weihnachten [#12706]
Datum
25. Januar 2016 11:08
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszüge aus Protokollen der relevanten Stelle zur Begründungslage für das frühe Semesterende vor Weihnachten von Q1 und Q3, vis-a-vis der starken Belastung, die dies für Berliner Schulen jährlich bedeutet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Begründungslage zum Ende der Oberstufensemester Q1+Q3 vor Weihnachten [#12706]
Datum
25. Januar 2016 13:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ging im Briefkasten des Senats für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein und wurde an das Referat II weitergeleitet. Von dort erhalten Sie in Kürze eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Begründugnslage Oberstufensemester Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage. Zur Begründ…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Begründugnslage Oberstufensemester
Datum
11. Februar 2016 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage. Zur Begründungslage zum Ende der Oberstufensemester kann ich Ihnen folgende Auksunft geben: · Diese ungeschriebene Regelung ist in der Praxis damit begründet, dass die Klausuren und notenrelevanten Leistungen vor Weihnachten erbracht werden sollen, weil nach Weihnachten bis zu den Winterferien nur eine kurze Phase ist. · Darüber hinaus sollten die Semester in etwa gleich lang sein, wenn man den Schuljahresbeginn ab 01. August rechnet und das 2. Halbjahr am 01.02. beginnt, dann werden die notenrelevanten Wochen ja auch nur bis zum Beginn der Prüfungsphasen im 2. Schulhalbjahr eingerechnet. · Das wäre dann für beide Halbjahre in etwa gleich. Natürlich verändert sich dies von Schuljahr zu Schuljahr etwas in Abhängigkeit von Schuljahresbeginn im Sommer und Schulferienbeginn der Sommerferien im Folgejahr. So betrachtet ist die Regelung also nachvollziehbar. Auch in der Sekundarstufe I werden die Halbjahresnoten im Wesentlichen vor Weihnachten festgelegt. Also ist dies nicht nur auf die Qualifikationsphase beschränkt. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft bereits behilflich gewesen zu sein, und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Begründugnslage Oberstufensemester [#12706] Sehr geehrt<< Anrede >> mir erschließen sich Teile i…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründugnslage Oberstufensemester [#12706]
Datum
24. Februar 2016 11:13
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mir erschließen sich Teile ihrer Antwort leider nicht eindeutig: Das Semseter Q1/Q3 endet mit den Weihnachtsferien, nicht mit dem Halbjahreswechsel der Mittelstufe zu den Winterferien! Genau daraus ergibt sich die extreme Ungleichheit in der Länge der Semester: September bis einschließlich Dezember (4 Monate) versus Januar bis Mitte Juli (7,5 Monate). Die Zahlen variieren marginal, je nach Sommerferientermin. Allerdings hatten wir jetzt fünf Jahre in Folge einen Ferienbeginn erst im Juli, teilweise erst im späten Juli. Ich würde gerne auf mein ursprüngliches Anliegen zurück kommen und um die Begründungslage aus den Protokollen der zuständigen Gremien ersuchen. Freundliche Grüsse F. Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
WG: Begründugnslage Oberstufensemester [#12706] Sehr geehrtAntragsteller/in das ist ja bedauerlich. Ihr ursprün…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Begründugnslage Oberstufensemester [#12706]
Datum
1. März 2016 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das ist ja bedauerlich. Ihr ursprüngliches Anliegen leite ich an die Rechtsabteilung zur weiteren Prüfung und Bearbeitung weiter. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie, bis dahin von weiteren Nachfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen