Begrünung der gemeindeeigenen Flächen im Gewerbegebiet Dudenhofen
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider blieb meine Anfrage per eMail vom 21.05.2021 sowie meine Erinnerung vom 30.08.2021 bisher unbearbeitet.
Bitte senden Sie mir daher alsbald Folgendes zu:
Nach Studium des Bebauungsplan für das Gewerbegebiet in Dudenhofen ist mir aufgefallen, dass, analog zum Baugebiet „Links der Berghäuser Straße“, die aktuelle Bepflanzung der gemeindeeigenen Verkehrs- und Begleitflächen nicht annähernd der im Bebauungsplan vorgesehenen Anzahl entspricht.
In Teil I und II des Bebauungsplans sind nach meiner Beobachtung lediglich rund 25% der projektierten Hochstämme entlang der Planstraßen, der Harthäuser Straße und dem Wirtschaftsweg Richtung Speyerbach (bis Ende der Wohnbebauung) gepflanzt worden. Zudem fehlt der Baum im Wendebereich nahe der ansässigen Spedition.
In der Erweiterung Teil III am westlichen Ende des Gebietes sind lediglich rund 13% der im Bebauungsplan vorgesehenen Hochstämme gepflanzt.
Würden Sie bitte ausführen, weswegen die Arbeiten bis heute nicht abgeschlossen wurden und bis wann im Sinne des Klimaschutzes mit der vorgegebenen Bepflanzung gerechnet werden kann?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. September 2021
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19. Oktober 2021
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