Begünstigte von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf und Gnadeverfahren

In Bezug auf Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen möchte ich Sie um eine Auflistung aus dem Jahr 2013 von Begünstigen bitten aus der auch die Höhe in Euro der Begünstigung hervor geht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
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Simon Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
Simon Küster
Betreff
Begünstigte von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf und Gnadeverfahren [#9608]
Datum
30. April 2015 18:41
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen möchte ich Sie um eine Auflistung aus dem Jahr 2013 von Begünstigen bitten aus der auch die Höhe in Euro der Begünstigung hervor geht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
5. Mai 2015 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Herr Feldner (Nbst.: 107) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihre Anträge vom 24. und 30. April 2015 Sehr geehrter Herr Kuster, Ihre vorbezeichneten Anträge sind hier eingegangen. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
5. Mai 2015 15:54
Status
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Herr Feldner (Nbst.: 107) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihre Anträge vom 24. und 30. April 2015 Sehr geehrter Herr Kuster, Ihre vorbezeichneten Anträge sind hier eingegangen. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
21. Mai 2015 09:11
Status
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 20. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Frau Fritsch (Nbst.: 217) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihre Anträge vom 24. und 30. April 2015 Anlage Presseversion der Jahresauswertung 2013 Sehr geehrter Herr Kuster, In vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie im Anhang die Presseversion der Jahresauswertung 2013. Mit freundlichen Grüßen

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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
21. Mai 2015 09:11
Status
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 20. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Frau Fritsch (Nbst.: 217) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihre Anträge vom 24. und 30. April 2015 Anlage Presseversion der Jahresauswertung 2013 Sehr geehrter Herr Kuster, In vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie im Anhang die Presseversion der Jahresauswertung 2013. Mit freundlichen Grüßen