Behandlungen von Pferden

Ich bin Pferdephysiotherapeut, darf ich weiterhin Pfere behandeln?
Darf ich auch in Ausnahmefällen z.Bsp. Kotproben sammeln zu meinem Pferd in den Stall?
Danke für Ihre Mühen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Joachim Mosig
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin P…
An Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt Details
Von
Joachim Mosig
Betreff
Behandlungen von Pferden [#183150]
Datum
23. März 2020 09:12
An
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Pferdephysiotherapeut, darf ich weiterhin Pfere behandeln? Darf ich auch in Ausnahmefällen z.Bsp. Kotproben sammeln zu meinem Pferd in den Stall? Danke für Ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Joachim Mosig Anfragenr: 183150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183150 Postanschrift Joachim Mosig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Mosig

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Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Behandlung von Pferden Sehr geehrter Herr Mosig, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der E-Mail vom 23.03.20…
Von
Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt
Betreff
Behandlung von Pferden
Datum
24. März 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mosig, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt der E-Mail vom 23.03.2020. Das Landratsamt Oberallgäu teilt folgendes mit: Berufliche Tätigkeiten sind weiterhin erlaubt. Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 besagt, dass nach Nr. 4 das Verlassen der Wohnung nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Ein triftiger Grund ist (Buchstabe A) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten und (Buchstabe B) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen [...] soweit dies medizinisch erforderlich ist. Des Weiteren können Sie auf der Positivliste des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege entnehmen, dass das Betreten von Pferdeställen weiterhin möglich ist. https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_20_positivliste_aktualisiert.pdf Dementsprechend dürfen Sie zum sammeln von Kotproben in den Stall gehen. Mit freundlichen Grüßen