Behandlungsrate von Suizidopfern

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Anteil der jährlich ~ 10000 Suizidopfer die:
1. jemals in Psychologischer Behandlung waren.
2. im Monat vor dem Ableben in Psychologischer Behandlung waren.
3. nie zuvor in Psychologischer Behandlung waren.

Wie sie Psychologische Behandlung definieren ist erstmal Ihnen überlassen, ich würde vorschlagen nur diejenigen zu zählen die eine Überweisung zur Behandlung hatten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Philipp Thaler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anteil der …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Philipp Thaler
Betreff
Behandlungsrate von Suizidopfern [#146969]
Datum
28. Mai 2019 16:15
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anteil der jährlich ~ 10000 Suizidopfer die: 1. jemals in Psychologischer Behandlung waren. 2. im Monat vor dem Ableben in Psychologischer Behandlung waren. 3. nie zuvor in Psychologischer Behandlung waren. Wie sie Psychologische Behandlung definieren ist erstmal Ihnen überlassen, ich würde vorschlagen nur diejenigen zu zählen die eine Überweisung zur Behandlung hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Thaler

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Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Thaler, auf anliegendes Schreiben wird verwiesen. Mit freu…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: IFG - Behandlungsrate von Suizidopfern [#146969] - 2019-0012089387
Datum
17. Juni 2019 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
265,1 KB
Sehr geehrter Herr Thaler, auf anliegendes Schreiben wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen