Behindertenparkplätze Grabengasse

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Ich habe festgestellt, dass die beiden Behinderten-Parkplätze in der Grabengasse am südlichen Ende Ecke Seminarstraße ersatzlos gestrichen und durch Fahrradstellplätze ersetzt wurden.

Meine Fragen:
Weshalb wurden die beiden Behindertenparkplätze entfernt?
Wer hat das entschieden?
War der BMB bzw. der Beauftragte für Schwerbehinderte der Stadt eingebunden?
Ist beabsichtigt in diesem Bereich wieder neue Behindertenparkplätze anzulegen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe festg…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behindertenparkplätze Grabengasse [#234283]
Datum
1. Dezember 2021 15:45
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe festgestellt, dass die beiden Behinderten-Parkplätze in der Grabengasse am südlichen Ende Ecke Seminarstraße ersatzlos gestrichen und durch Fahrradstellplätze ersetzt wurden. Meine Fragen: Weshalb wurden die beiden Behindertenparkplätze entfernt? Wer hat das entschieden? War der BMB bzw. der Beauftragte für Schwerbehinderte der Stadt eingebunden? Ist beabsichtigt in diesem Bereich wieder neue Behindertenparkplätze anzulegen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234283/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behindertenparkplätze Grabengasse“ vom 01.12.2…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behindertenparkplätze Grabengasse [#234283]
Datum
4. Januar 2022 01:29
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behindertenparkplätze Grabengasse“ vom 01.12.2021 (#234283) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234283/

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Stadt Heidelberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Thema "Behindertenparkplätze Grabengasse" vo…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
WG: Behindertenparkplätze Grabengasse [#234283]
Datum
19. Januar 2022 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu dem Thema "Behindertenparkplätze Grabengasse" vom 01.12.2021 (#234283). Leider hat uns Ihre Anfrage erst am 04.01.2022 erreicht, die wir hiermit heute gerne beantworten: Die Behindertenstellplätze in Schrägaufstellung am südlichen Ende der Grabengasse wurden aufgrund der neu errichteten Polleranlage in der Grabengasse Ende 2021 verlegt. Die zwei Behindertenstellplätze befinden sich nun in der Plöck am südlichen Fahrbahnrand in Längsaufstellung. Der Hintergrund für die Stellplatzverlegung ist, dass bei hochgefahrener Polleranlage aus den Behindertenstellplätzen rückwärts in Richtung Plöck ausgefahren werden müsste, dies aber nicht barrierefrei wäre. Bei allen Vorhaben, wo die Barrierefreiheit betroffen ist, erfolgt eine Abstimmung mit dem BMB und der Behindertenbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen