Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Behinderung Steuer Auto

Muss ich bei Ihnen den Antrag für die Befreiung zwecks 80% iger Behinderung stellen oder wo anders ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Muss ich bei Ihn…
An Bundeskasse Halle/Saale Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behinderung Steuer Auto [#26735]
Datum
23. Februar 2018 14:58
An
Bundeskasse Halle/Saale
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Muss ich bei Ihnen den Antrag für die Befreiung zwecks 80% iger Behinderung stellen oder wo anders ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in um eine Steuervergünstigung nach §3a KraftStG in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Behinderung Steuer Auto [#26735]
Datum
27. Februar 2018 10:08
Status
Warte auf Antwort
155,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in um eine Steuervergünstigung nach §3a KraftStG in Anspruch nehmen zu können, muss Ihr Schwerbehindertenausweis mindestens das Merkzeichen "G" für gehbehindert enthalten. Außerdem muss das Fahrzeug auf den Schwerbehinderten zugelassen sein. Im Anhang meiner Mail finden Sie ein Merkblatt ,sowie einen Antrag vor. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Im Auftrag P.Hentschel ---------------------------------------------------------------------------------------- HZA Dresden Standort Bautzen SG B KFZ Neusalzaer Str.2 02625 Bautzen Tel.:03591-59301-10/20/30 Fax:03591-59301-80 Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> DE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>