Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen

Des Öfteren wird von der Polizei an der Hohen Straße in Richtung Stadtmitte geblitzt. Während dieser Kontrollen stellen die Beamten ein bis zwei Polizeiautos auf den Fuß- und Radweg direkt neben eine Bushaltestelle und blockieren somit den Rad- und Fußweg. Auf ihr Verhalten angesprochen, sagten die Beamten, dass sie dort während der Kontrolle "Papierkram" erledigen müssten. Daher hätten sie ein Sonderwegerecht und könnten den Fuß- und Radweg auch so blockieren. Auch wenn weder ein Kinderwagen, Rollstuhl noch ein Lastenfahrrad vorbeikommt.

Zu diesen Kontrollen habe ich mehrere Fragen:

1. Warum parkt die Polizei nicht auf dem Mittelstreifen wo kein Fuß- oder Radfahrer behindert werden?
2. Welche Vorgaben werden vom Polizeipräsidium Dortmund für solche Kontrollen und deren Verkehrssicherheit gemacht?
3. Gibt es ein Sonderwegerecht das in Ramen dieser Verkehrskontrollen erlaubt den Fuß und Radweg zu blockieren?
4. Wie werden diese Vorgaben kontrolliert?
5. Welche anderen Kontrollstellen gibt es in Dortmund an denen regelmäßig Fuß und Radfahrer behindert werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Dezember 2018
  • Frist
    5. Januar 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen [#35047]
Datum
4. Dezember 2018 16:49
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Des Öfteren wird von der Polizei an der Hohen Straße in Richtung Stadtmitte geblitzt. Während dieser Kontrollen stellen die Beamten ein bis zwei Polizeiautos auf den Fuß- und Radweg direkt neben eine Bushaltestelle und blockieren somit den Rad- und Fußweg. Auf ihr Verhalten angesprochen, sagten die Beamten, dass sie dort während der Kontrolle "Papierkram" erledigen müssten. Daher hätten sie ein Sonderwegerecht und könnten den Fuß- und Radweg auch so blockieren. Auch wenn weder ein Kinderwagen, Rollstuhl noch ein Lastenfahrrad vorbeikommt. Zu diesen Kontrollen habe ich mehrere Fragen: 1. Warum parkt die Polizei nicht auf dem Mittelstreifen wo kein Fuß- oder Radfahrer behindert werden? 2. Welche Vorgaben werden vom Polizeipräsidium Dortmund für solche Kontrollen und deren Verkehrssicherheit gemacht? 3. Gibt es ein Sonderwegerecht das in Ramen dieser Verkehrskontrollen erlaubt den Fuß und Radweg zu blockieren? 4. Wie werden diese Vorgaben kontrolliert? 5. Welche anderen Kontrollstellen gibt es in Dortmund an denen regelmäßig Fuß und Radfahrer behindert werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkeh…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen [#35047]
Datum
15. Januar 2019 17:39
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen“ vom 04.12.2018 (#35047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen“ [#35047] [#35047]
Datum
21. Januar 2019 19:07
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35047 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es keine Antwort seitens der Behörde gibt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35047.pdf Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Behinderung von Fuß- und Radfahrern bei Verkehrskontrollen“ [#35047] [#35047]
Datum
22. Januar 2019 08:43
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.01.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden Informationen
Datum
5. Februar 2019 15:25
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden Informationen Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-919/19 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 15.1.2019 habe er Sie erinnert. Bislang habe er noch keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Eingaben und Beschwerden Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 07.02…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Eingaben und Beschwerden
Datum
7. Februar 2019 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
647,3 KB
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 07.02.2019 ZA 21 - 13.05.01 - F29/19 ____________________________________________________________ Die angehängte Antwort bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Informationen EU-DSGVO Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 07.02.2…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Informationen EU-DSGVO
Datum
7. Februar 2019 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Dortmund Dortmund, 07.02.2019 ZA 21 - 13.05.01 - F29/19 ____________________________________________________________ Die angehängten Informationen zur EU-DSGVO bitte ich ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationen EU-DSGVO [#35047] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort! Es freut mich, d…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen EU-DSGVO [#35047]
Datum
7. Februar 2019 16:58
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Antwort! Es freut mich, dass ihnen keine Kontrollstellen bekannt sind an denen Rad und Fußgänger behindert werden. Aber vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ich fühle mich von dieser speziellen Kontrolle sehr wohl behindert. Im Anhang finden sie ein Foto von der üblichen parkweise ihrer Kollegen. Die Messung an sich ist nicht auf dem Bild. Diese findet auf dem Mittelstreifen statt. Häufig blockieren auch gleich mehrere Polizeiwagen den Fußweg. Ich hoffe sie können mir noch meine restlichen Fragen beantworten: 1. Warum parkt die Polizei (bei dieser speziellen Kontrolle) nicht auf dem Mittelstreifen wo kein Fuß- oder Radfahrer behindert werden? 2. Welche Vorgaben werden vom Polizeipräsidium Dortmund für solche Kontrollen und deren Verkehrssicherheit gemacht? 3. Gibt es ein Sonderwegerecht das in Ramen dieser Verkehrskontrollen erlaubt den Fuß und Radweg zu blockieren? 4. Wie werden diese Vorgaben kontrolliert? Ich hoffe sie können auch diese Fragen zeitnah beantworten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_20181022_175653775.jpg Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden Informationen
Datum
11. Februar 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden Informationen Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-919/19 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in unten erhaltenes Schreiben des PP Dortmund leite ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme weiter. "der Antrag wurde inhaltlich als Beschwerde aufgefasst. Er ist an das Beschwerdemanagement hier im Haus abgegeben worden. Von dort erhält erdemnächst Nachricht. Ich bedaure, dass der Vorgang nicht zügig bearbeitet wurde. Leider war dieses krankheitsbedingt nicht anders möglich." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen st…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag Herrn Antragsteller/in Tekampes vom 4.12.2018 auf Zugang zu in Verbindung mit Verkehrskontrollen stehenden Informationen [#35047]
Datum
16. Februar 2019 14:14
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Hätten Sie mir mitgeteilt, dass es aufgrund von Krankheitsfällen länger dauert, hätte ich mich auch geduldet. Ich hoffe bei ihnen sind alle wieder gesund und sie können meine Fragen bald beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Dortmund
Eingaben und Beschwerden Sehr geehrtAntragsteller/in Erst nach Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens werde …
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Eingaben und Beschwerden
Datum
19. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Erst nach Abschluss des Ordnungswidrigkeitenverfahrens werde ich bei Bestehen eines beschwerderelevanten Überhangs auf Ihr Schreiben zurückkomme.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ordnungswidrigkeitsanzeige betrifft zw…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047]
Datum
19. Februar 2019 17:48
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Ordnungswidrigkeitsanzeige betrifft zwar, wie sie richtig festgestellt haben, den "Parkplatz" des Polizeiwagens. Allerdings ist ihnen sicher aufgefallen, dass es sich nicht um das gleich Fahrzeug wie in meiner Anfrage handelt. Leider hat sich das Parkverhalten der Polizei noch nicht den Begebenheiten angepasst. Deshalb bitte ich sie meine Fragen zu beantworten. 1. Warum parkt die Polizei nicht auf dem Mittelstreifen wo kein Fuß- oder Radfahrer behindert werden? 2. Welche Vorgaben werden vom Polizeipräsidium Dortmund für solche Kontrollen und deren Verkehrssicherheit gemacht? 3. Gibt es ein Sonderwegerecht das in Ramen dieser Verkehrskontrollen erlaubt den Fuß und Radweg zu blockieren? 4. Wie werden diese Vorgaben kontrolliert? Ich habe ihren Brief unter fragedenstaat.de veröffentlicht und werde auch den Datenschutzbeauftragten einschalten. Sollten sie Gründe haben die gegen eine Beantwortung meiner Fragen stehen, bitte ich sie den Antrag abzulehnen und mir die Gründe zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047] Sehr geehrte Damen und Herren, die Polizei Dortmund hat meinen Antrag ohne …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047]
Datum
19. Februar 2019 17:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Polizei Dortmund hat meinen Antrag ohne mir ersichtliche Gründe abgelehnt. Auch wurden mir keine gesetzlichen Grundlagen genannt, die eine Zurückstellung meiner Anfrage begründen. Könnten sie bitte in diesem Fall vermitteln? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen sie mir außerdem mit, wie sie (…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047]
Datum
19. Februar 2019 18:23
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen sie mir außerdem mit, wie sie (Beschwerdemanagement) von meiner Ordnungswidrigkeitenanzeige erfahren haben. Wenn ich mich Recht entsinne, habe ich mich zwar als Zeuge vor Gericht angeboten, aber ich bin mir relativ sicher, dass auch Behördenintern Ordnungswidrigkeitenanzeigen vertraulich behandelt werden müssen. Sie können mich aber gerne berichtigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047]
Datum
21. Februar 2019 13:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 19.02.2019 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047] Sehr geehrt<< Anrede >> da ich das Gefühl habe, dass meine Anfr…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingaben und Beschwerden [#35047]
Datum
21. Februar 2019 18:01
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich das Gefühl habe, dass meine Anfrage missverständlich gestellt habe wollte ich sie anrufen um die Sache zu klären. Leider habe ich unter ihrer Telefonnummer in den letzten Tagen niemanden erreicht. Ist ihre Telefonnummer korrekt, bez. wann kann ich sie am besten erreichen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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