Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA

Gemäß VO (EU) 1178/2011, Anhang VI (Teil-ARA), ARA.GEN.200 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Luftfahrtbehörde ein Managementsystem einzurichten, welches „dokumentierte Richtlinien und Verfahren zur Beschreibung ihrer Organisation und der Mittel und Methoden, die sie anwendet, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erreichen“ enthält.

Bezugnehmend auf AMC1 ARA.GEN.200(d) (Anhang III zur Entscheidung des Exekutivdirektors der Europäsichen Agentur für Flugsicherheit vom 14.09.2018, ED 2018/009/R) müssen diese dokumentierten Verfahren („procedures“) unter anderem folgende Teilbereiche umfassen:

• Regarding continuing oversight functions undertaken by the competent authority, the competent authority’s organisational structure with description of the main processes. This information should demonstrate the allocation of responsibilities within the competent authority, and that the competent authority is capable of carrying out the full range of tasks regarding the size and complexity of the Member State’s aviation industry.

• How the following are carried out: assessing applications and evaluating compliance of applications and declarations, issue of certificates, performance of continuing oversight, follow-up of findings, enforcement measures and resolution of safety concerns.

• Principles of managing exemptions and derogations.

• Processes in place to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem.

Davon ausgehend, dass die Behörde ihre unionsrechtlichen Pflichten erfüllt und diese Dokumente daher vorliegen hat, beantrage ich die Übermittlung der folgenden Dokumente:

1.) eine Übersicht, welche Verfahren/Verfahrensanweisungen/Dokumente/Formulare /Handbücher/etc. das gemäß ARA.GEN.200 eingerichtete Managementsystem des Thüringer Landesverwaltungsamtes umfasst (description of main processes)
2.) Die Verfahren (Verfahrensanweisungen, Handbücher, interne Richtlinien, oder wie auch immer diese Dokumente bezeichnet werden), welche die Behördenverfahren in den folgenden Bereichen gemäß AMC1 ARA.GEN.200(d) abbilden:
2.a) Bearbeitung von Anträgen und Beurteilung der Compliance von Anträgen (assessing applications and evaluating compliance of applications)
2.b) Ausstellen von Zertifikaten (issue of certificates)
2.c) Durchführung von Aufsichtstätigkeiten (performance of continuing oversight)
2.d) Bearbeitung/Beurteilung von Beanstandungen (follow-up of findings)
2.e) Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement measures)
2.f) Behandlung von Sicherheitsbedenken (resolution of safety concerns)
2.g) Verfahren zur Verteilung von Sicherheitsinformationen, sofern ein Sicherheitsproblem erkannt wurde (procedure to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem)

Die Auskunftsanfrage bezieht sich ausschließlich auf die Behördenverfahren im Rahmen von Teil-ARA (Anhang VI zur VO (EU) 1178/2011). Sollten im Rahmen eines eventuellen integrierten Managementsystems auch weitere EASA-Bestimmungen (z.B. Teil-ARO, nationale Bestimmungen, etc.) in den Verfahrensanweisungen abgedeckt sein, stellt dies kein Problem dar.

Die Dokumente werden zu wissenschaftlichen Zwecken, im Rahmen der eigenen Forschung angefragt.
Die Anfrage dient der Erhebung von Daten im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit, deren Ziel eine rechtsvergleichende Untersuchung von Behördenverfahren (mit Fokus auf Teil-ARA) ist. Gleichlautende Anfragen ergehen auch an andere europäische Luftfahrtbehörden, die im System der EASA Basic Regulation agieren.
Eine Veröffentlichung der angefragten Dokumente (mit Ausnahme punktueller Zitate) ist nicht vorgesehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß VO …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905]
Datum
25. Mai 2022 17:33
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß VO (EU) 1178/2011, Anhang VI (Teil-ARA), ARA.GEN.200 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Luftfahrtbehörde ein Managementsystem einzurichten, welches „dokumentierte Richtlinien und Verfahren zur Beschreibung ihrer Organisation und der Mittel und Methoden, die sie anwendet, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erreichen“ enthält. Bezugnehmend auf AMC1 ARA.GEN.200(d) (Anhang III zur Entscheidung des Exekutivdirektors der Europäsichen Agentur für Flugsicherheit vom 14.09.2018, ED 2018/009/R) müssen diese dokumentierten Verfahren („procedures“) unter anderem folgende Teilbereiche umfassen: • Regarding continuing oversight functions undertaken by the competent authority, the competent authority’s organisational structure with description of the main processes. This information should demonstrate the allocation of responsibilities within the competent authority, and that the competent authority is capable of carrying out the full range of tasks regarding the size and complexity of the Member State’s aviation industry. • How the following are carried out: assessing applications and evaluating compliance of applications and declarations, issue of certificates, performance of continuing oversight, follow-up of findings, enforcement measures and resolution of safety concerns. • Principles of managing exemptions and derogations. • Processes in place to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem. Davon ausgehend, dass die Behörde ihre unionsrechtlichen Pflichten erfüllt und diese Dokumente daher vorliegen hat, beantrage ich die Übermittlung der folgenden Dokumente: 1.) eine Übersicht, welche Verfahren/Verfahrensanweisungen/Dokumente/Formulare /Handbücher/etc. das gemäß ARA.GEN.200 eingerichtete Managementsystem des Thüringer Landesverwaltungsamtes umfasst (description of main processes) 2.) Die Verfahren (Verfahrensanweisungen, Handbücher, interne Richtlinien, oder wie auch immer diese Dokumente bezeichnet werden), welche die Behördenverfahren in den folgenden Bereichen gemäß AMC1 ARA.GEN.200(d) abbilden: 2.a) Bearbeitung von Anträgen und Beurteilung der Compliance von Anträgen (assessing applications and evaluating compliance of applications) 2.b) Ausstellen von Zertifikaten (issue of certificates) 2.c) Durchführung von Aufsichtstätigkeiten (performance of continuing oversight) 2.d) Bearbeitung/Beurteilung von Beanstandungen (follow-up of findings) 2.e) Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement measures) 2.f) Behandlung von Sicherheitsbedenken (resolution of safety concerns) 2.g) Verfahren zur Verteilung von Sicherheitsinformationen, sofern ein Sicherheitsproblem erkannt wurde (procedure to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem) Die Auskunftsanfrage bezieht sich ausschließlich auf die Behördenverfahren im Rahmen von Teil-ARA (Anhang VI zur VO (EU) 1178/2011). Sollten im Rahmen eines eventuellen integrierten Managementsystems auch weitere EASA-Bestimmungen (z.B. Teil-ARO, nationale Bestimmungen, etc.) in den Verfahrensanweisungen abgedeckt sein, stellt dies kein Problem dar. Die Dokumente werden zu wissenschaftlichen Zwecken, im Rahmen der eigenen Forschung angefragt. Die Anfrage dient der Erhebung von Daten im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Arbeit, deren Ziel eine rechtsvergleichende Untersuchung von Behördenverfahren (mit Fokus auf Teil-ARA) ist. Gleichlautende Anfragen ergehen auch an andere europäische Luftfahrtbehörden, die im System der EASA Basic Regulation agieren. Eine Veröffentlichung der angefragten Dokumente (mit Ausnahme punktueller Zitate) ist nicht vorgesehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249905/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit der anhängenden E-Mail vom 25. Mai 2022 haben Sie einen Antrag auf Z…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22)
Datum
27. Mai 2022 07:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit der anhängenden E-Mail vom 25. Mai 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-05/22 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 16,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Zudem bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ja, ich möchte das Auskunftsbegehren gerne aufrechterhal…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22) [#249905]
Datum
4. Juni 2022 18:29
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ja, ich möchte das Auskunftsbegehren gerne aufrechterhalten. Meine Zustelladresse lautet: [geschwärzt] z.Hd. [geschwärzt] [geschwärzt] 3 [geschwärzt] Vielen Dank im Voraus, Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249905 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thüringer Landesverwaltungsamt
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Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juni 2022 18:29
Status
Warte auf Antwort

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], da vor der Entscheidung über Ihren Antrag umfangreiche amtsinterne und zwischenbehördliche Ab…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22)
Datum
22. Juni 2022 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], da vor der Entscheidung über Ihren Antrag umfangreiche amtsinterne und zwischenbehördliche Abstimmungen erforderlich sind, wird die Entscheidungsfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ThürTG bis einschließlich 5. August 2022 verlängert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 140 | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA Referat 120 | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständig…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22)
Datum
26. Juli 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat Folgendes mit: Das zur Implementierung des nach der VO (EU) 1178/2011 einzurichtenden Managementsystems vorgesehene Behördenhandbuch ist bisher nicht fertiggestellt und freigegeben. Im derzeitigen Entwurfsstadium stellt es keine amtliche Information i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTG dar, sodass ein Informationszugang nicht erfolgen kann. Die Fertigstellung des Behördenhandbuchs ist bis Ende des laufenden Jahres vorgesehen. Erst dann ist eine Informationszugangsgewährung möglich. Wir werden unaufgefordert auf Ihr Ersuchen zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass Sie unaufgefordert auf mein Ansuchen zurückkom…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22) [#249905]
Datum
26. Juli 2022 10:45
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dass Sie unaufgefordert auf mein Ansuchen zurückkommen werden ist sehr freundlichen - vielen Dank auch dafür! Da die gewünschten Informationen (derzeit) noch nicht vorhanden sind, erlauben Sie mir bitte einen Folgeantrag auf Informationsauskunft gemäß § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) zu stellen. Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen: - Wurde Ihre Behörde jemals von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auditiert / inspiziert / im Rahmen eines Standardisation-Visits besucht / wurde jemals von der EASA ein Remote-Audit in Bezug auf Ihre Behörde durchgeführt? -- Wenn ja, wann zuletzt? -- Wenn ja, gibt es darüber Audit- oder Inspektionsberichte? - Ist Ihre Behörde in das ICAO USOAP-Programm eingebunden? -- Wenn ja, wurde Ihre Behörde jemals von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) auditiert / inspiziert / im Rahmen des USOAP-Programmes besucht / wurde jemals von der ICAO ein Remote-Audit in Bezug auf Sie durchgeführt? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung, Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249905/
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr mit anhängender E-Mail gestellter Folgeantrag wird hier unter dem Ak…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-11/22)
Datum
26. Juli 2022 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr mit anhängender E-Mail gestellter Folgeantrag wird hier unter dem Aktenzeichen 140-1096-11/22 bearbeitet. Hinsichtlich möglicher Kostenfolgen gelten die Ausführungen in meiner E-Mail vom 27. Mai 2022 zu dem Verfahren Az. 140-1096-05/22 entsprechend. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Folgeantrag unmittelbar nach Antragseingang an das zustän…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-11/22)
Datum
5. August 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihren Folgeantrag unmittelbar nach Antragseingang an das zuständige Fachreferat zur Stellungnahme weitergeleitet. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt, melde ich mich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständig…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-11/22)
Datum
23. August 2022 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat zu Ihren Fragen Folgendes mit: Frage 1: Nein, die Landesluftfahrtbehörde Thüringen wurde bisher nicht von der EASA auditiert (auch nicht remote), inspiziert oder besucht. Frage 2: Nein, die Landesluftfahrtbehörde Thüringen ist nicht in das USOAP-Programm der ICAO eingebunden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - vielen Dank für Ihre Bemühungen und d…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-11/22) [#249905]
Datum
18. November 2022 10:01
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - vielen Dank für Ihre Bemühungen und die Auskunft! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249905/
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> das zur Implementierung des nach der VO (EU) 1178/2011 einzurichtenden Ma…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22)
Datum
2. Oktober 2023 16:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
behrdenverfahrengemeasateil-ara24990.eml
36,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das zur Implementierung des nach der VO (EU) 1178/2011 einzurichtenden Managementsystems vorgesehene Behördenhandbuch der Landesluftfahrtbehörde des Freistaats Thüringen liegt nunmehr in seiner unterzeichneten Endfassung vor. Zu prüfen ist nun, inwiefern und in welchem Umgang eine Informationszugangsgewährung nach dem ThürTG möglich ist. Vor Einleitung dieser Prüfung bitte ich um Mitteilung, ob noch Interesse an der Zugangsgewährung besteht oder ob der Zugangsantrag nicht mehr aufrechterhalten wird. Auf die Höhe der evtl. entstehenden Kosten hatte ich bereits in meiner E-Mail vom 27. Mai 2022 (beigefügt) hingewiesen. Um Mitteilung bis einschließlich 16. Oktober 2023 wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> da von Ihnen innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion eingegangen ist…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249905] (Az. 140-1096-05/22)
Datum
19. Oktober 2023 15:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
behrdenverfahrengemeasateil-ara24990.eml
36,0 KB
Sehr << Antragsteller:in >> da von Ihnen innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion eingegangen ist, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Informationszugangsantrag nicht aufrechterhalten. Das Verwaltungsverfahren wird daher hiermit formlos eingestellt. Mit freundlichen Grüßen