Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Gemäß VO (EU) 1178/2011, Anhang VI (Teil-ARA), ARA.GEN.200 hat das Luftfahrtbundesamt als zuständige Luftfahrtbehörde ein Managementsystem einzurichten, welches „dokumentierte Richtlinien und Verfahren zur Beschreibung ihrer Organisation und der Mittel und Methoden, die sie anwendet, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erreichen“ enthält.

Bezugnehmend auf AMC1 ARA.GEN.200(d) (Anhang III zur Entscheidung des Exekutivdirektors der Europäsichen Agentur für Flugsicherheit vom 14.09.2018, ED 2018/009/R) müssen diese dokumentierten Verfahren („procedures“) unter anderem folgende Teilbereiche umfassen:

• Regarding continuing oversight functions undertaken by the competent authority, the competent authority’s organisational structure with description of the main processes. This information should demonstrate the allocation of responsibilities within the competent authority, and that the competent authority is capable of carrying out the full range of tasks regarding the size and complexity of the Member State’s aviation industry.

• How the following are carried out: assessing applications and evaluating compliance of applications and declarations, issue of certificates, performance of continuing oversight, follow-up of findings, enforcement measures and resolution of safety concerns.

• Principles of managing exemptions and derogations.

• Processes in place to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem.

Davon ausgehend, dass die Behörde ihre unionsrechtlichen Pflichten erfüllt und diese Dokumente daher vorliegen hat, beantrage ich die Übermittlung der folgenden Dokumente:

1.) eine Übersicht, welche Verfahren/Verfahrensanweisungen/Dokumente/Formulare /Handbücher/etc. das gemäß ARA.GEN.200 eingerichtete Managementsystem des LBA umfasst (description of main processes)
2.) Die Verfahren (Verfahrensanweisungen, Handbücher, interne Richtlinien, oder wie auch immer diese Dokumente bezeichnet werden), welche die Behördenverfahren in den folgenden Bereichen gemäß AMC1 ARA.GEN.200(d) abbilden:
2.a) Bearbeitung von Anträgen und Beurteilung der Compliance von Anträgen (assessing applications and evaluating compliance of applications)
2.b) Ausstellen von Zertifikaten (issue of certificates)
2.c) Durchführung von Aufsichtstätigkeiten (performance of continuing oversight)
2.d) Bearbeitung/Beurteilung von Beanstandungen (follow-up of findings)
2.e) Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement measures)
2.f) Behandlung von Sicherheitsbedenken (resolution of safety concerns)
2.g) Verfahren zur Verteilung von Sicherheitsinformationen, sofern ein Sicherheitsproblem erkannt wurde (procedure to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem)

Die Auskunftsanfrage bezieht sich ausschließlich auf die Behördenverfahren im Rahmen von Teil-ARA (Anhang VI zur VO (EU) 1178/2011). Sollten im Rahmen eines eventuellen integrierten Managementsystems auch weitere EASA-Bestimmungen (z.B. Teil-ARO, Teil-M.B, Teil-145.B, etc.) in den Verfahrensanweisungen abgedeckt sein, stellt dies kein Problem dar.

Die Dokumente werden zu wissenschaftlichen Zwecken angefordert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß VO (EU) 117…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249895]
Datum
25. Mai 2022 16:27
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß VO (EU) 1178/2011, Anhang VI (Teil-ARA), ARA.GEN.200 hat das Luftfahrtbundesamt als zuständige Luftfahrtbehörde ein Managementsystem einzurichten, welches „dokumentierte Richtlinien und Verfahren zur Beschreibung ihrer Organisation und der Mittel und Methoden, die sie anwendet, um die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/1139 und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erreichen“ enthält. Bezugnehmend auf AMC1 ARA.GEN.200(d) (Anhang III zur Entscheidung des Exekutivdirektors der Europäsichen Agentur für Flugsicherheit vom 14.09.2018, ED 2018/009/R) müssen diese dokumentierten Verfahren („procedures“) unter anderem folgende Teilbereiche umfassen: • Regarding continuing oversight functions undertaken by the competent authority, the competent authority’s organisational structure with description of the main processes. This information should demonstrate the allocation of responsibilities within the competent authority, and that the competent authority is capable of carrying out the full range of tasks regarding the size and complexity of the Member State’s aviation industry. • How the following are carried out: assessing applications and evaluating compliance of applications and declarations, issue of certificates, performance of continuing oversight, follow-up of findings, enforcement measures and resolution of safety concerns. • Principles of managing exemptions and derogations. • Processes in place to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem. Davon ausgehend, dass die Behörde ihre unionsrechtlichen Pflichten erfüllt und diese Dokumente daher vorliegen hat, beantrage ich die Übermittlung der folgenden Dokumente: 1.) eine Übersicht, welche Verfahren/Verfahrensanweisungen/Dokumente/Formulare /Handbücher/etc. das gemäß ARA.GEN.200 eingerichtete Managementsystem des LBA umfasst (description of main processes) 2.) Die Verfahren (Verfahrensanweisungen, Handbücher, interne Richtlinien, oder wie auch immer diese Dokumente bezeichnet werden), welche die Behördenverfahren in den folgenden Bereichen gemäß AMC1 ARA.GEN.200(d) abbilden: 2.a) Bearbeitung von Anträgen und Beurteilung der Compliance von Anträgen (assessing applications and evaluating compliance of applications) 2.b) Ausstellen von Zertifikaten (issue of certificates) 2.c) Durchführung von Aufsichtstätigkeiten (performance of continuing oversight) 2.d) Bearbeitung/Beurteilung von Beanstandungen (follow-up of findings) 2.e) Durchsetzungsmaßnahmen (enforcement measures) 2.f) Behandlung von Sicherheitsbedenken (resolution of safety concerns) 2.g) Verfahren zur Verteilung von Sicherheitsinformationen, sofern ein Sicherheitsproblem erkannt wurde (procedure to disseminate applicable safety information for timely reaction to a safety problem) Die Auskunftsanfrage bezieht sich ausschließlich auf die Behördenverfahren im Rahmen von Teil-ARA (Anhang VI zur VO (EU) 1178/2011). Sollten im Rahmen eines eventuellen integrierten Managementsystems auch weitere EASA-Bestimmungen (z.B. Teil-ARO, Teil-M.B, Teil-145.B, etc.) in den Verfahrensanweisungen abgedeckt sein, stellt dies kein Problem dar. Die Dokumente werden zu wissenschaftlichen Zwecken angefordert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249895/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Z5015 10601 220527 << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Z5015 10601 220527 << Antragsteller:in >>
Datum
27. Mai 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ihre Anfrage wurde in das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freund…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249895] - Ihr Antrag vom 25.05.2022
Datum
27. Juni 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben übersenden wir Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antwort auf das Schreiben von [geschwärzt], [geschwärzt], vom 27.06.2022, [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und He…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behördenverfahren gemäß EASA Teil-ARA [#249895] - Ihr Antrag vom 25.05.2022 [#249895]
Datum
21. Juli 2022 16:50
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antwort auf das Schreiben von [geschwärzt], [geschwärzt], vom 27.06.2022, [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27.06.2022. anbei reiche ich Widerspruch zu diesem Schreiben (Ihrem Bescheid) ein. Bitte beachten Sie das Dokument im Anhang, welches mittels qualifizierter elektronischer Signatur gemäß Verordnung (EU) 910/2014 unterschreiben ist. Bitte beachten Sie auch die zwei Beilagen (die sich im selben pdf-Dokument befinden): - Kopie Ihres Bescheides vom 27.06.2022, um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern - Kopie des Schreibens der EASA, Referenz Ares(2022)4757738 vom 29.06.2022 Eine weitere Ausfertigung dieses Widerspruches befindet sich auf dem Postweg zu Ihnen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bearbeitung, mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - widerspruch-lba-mail-unterschrieben.pdf Anfragenr: 249895 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Luftfahrt-Bundesamt
Adresse für Widerspruchsbescheid Sehr << Antragsteller:in >> für die Übersendung des Widerspruchsbes…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Adresse für Widerspruchsbescheid
Datum
10. November 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die Übersendung des Widerspruchsbescheides zu Ihrem Widerspruch vom 21.07.2022 bitten wir um Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Adresse für Widerspruchsbescheid [#249895] Sehr [geschwärzt], bitte Stellen Sie den Bescheid bzw. die angefo…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Adresse für Widerspruchsbescheid [#249895]
Datum
17. November 2022 18:13
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bitte Stellen Sie den Bescheid bzw. die angeforderten Unterlagen an die Adresse: [geschwärzt] z.Hd.: [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] [geschwärzt] zu. Vielen Dank im Voraus. Zu Ihrer Information: eine gleichlautende Anfrage bzgl. Behördenverfahren erging auch an diverse Landesluftfahrtbehörden. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg entschied in dieser Sache bereits, dass Verfahrensanweisungen bzw. Managementsysteme von Luftfahrtbehörden herausgegeben werden müssen. Die diesbezüglichen Dokumente wurden von der Behörde schlussendlich herausgegeben. Möglicherweise ist diese Information für Sie bei der Bearbeitung des Falles hilfreich. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249895 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Luftfahrt-Bundesamt
Widerspruchsbescheid Der Antrag wird abgelehnt. Das LBA sieht in den angefrakten Dokumenten "nach innen geric…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
23. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
Der Antrag wird abgelehnt. Das LBA sieht in den angefrakten Dokumenten "nach innen gerichtete Informationen" die vom IFG nicht umfasst seien.