Behörden in MV

eine vollständige, tabellarische Auflistung aller Behörden in Mecklenburg - Vorpommern. Diese Auflistung soll die Postanschrift, Telefonnummer sowie Emailadresse der Behörden enthalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2014
  • Frist
    1. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine voll…
An Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behörden in MV [#5547]
Datum
28. Januar 2014 18:05
An
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine vollständige, tabellarische Auflistung aller Behörden in Mecklenburg - Vorpommern. Diese Auflistung soll die Postanschrift, Telefonnummer sowie Emailadresse der Behörden enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Hiermit bestätigen wir ihnen den Eingang ihrer E-Mail vom 28.01.2014 im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern…
Von
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Behörden in MV [#5547]
Datum
7. Februar 2014 09:46
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir ihnen den Eingang ihrer E-Mail vom 28.01.2014 im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff: Afrage nach dem IFG vom 28. Januar 2014 Landesbesoldungsamt M-V Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz S…
Von
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Betreff: Afrage nach dem IFG vom 28. Januar 2014
Datum
24. Februar 2014 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Landesbesoldungsamt M-V Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Sehr geehrt<< Anrede >> in Beantwortung Ihrer Anfrage darf ich Sie gemäß § 4 Abs. 4 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V verweisen auf das Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Sie unter dem Link http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Verwaltungswegweiser/index.jsp erreichen. Sie finden dort, aufrufbar unter "Kommunalverwaltungen", die angefragten Daten der kommunale Behörden und unter "Ministerien, Landesbehörden und Einrichtungen", nach den Geschäftsbereichen geordnet, die Daten der Landesbehörden. Mit freundlichen Grüßen