Behördenleiteranordnungen und Kriminalitätszahlen für die Videobereiche in Köln-Kalk

Behördenleiteranordnungen und Kriminalitätszahlen für die Videobereiche in Köln-Kalk, die nach §15a die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung der Videoüberwachung gilt. Welche Straftaten wurden in der Vergangenheit an welchen Stellen wie oft begangen, die die hohe Anzahl an Kameras und eine solche Größe der überwachten Fläche des öffentlichen Raumes rechtfertigen? Wieviele Straftaten gibt es z.B. an der Taunusstr. Ecke Wetzlarer Straße, die es rechtfertigen dort einen eigenen Mast aufzustellen? Welche Straftaten werden konkret berücksichtigt in der Statistik und welche Zeiträume fließen in die Statistik mit ein? Gibt es dazu eine Karte?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
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Betreff
Behördenleiteranordnungen und Kriminalitätszahlen für die Videobereiche in Köln-Kalk [#243304]
Datum
15. März 2022 07:04
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Behördenleiteranordnungen und Kriminalitätszahlen für die Videobereiche in Köln-Kalk, die nach §15a die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung der Videoüberwachung gilt. Welche Straftaten wurden in der Vergangenheit an welchen Stellen wie oft begangen, die die hohe Anzahl an Kameras und eine solche Größe der überwachten Fläche des öffentlichen Raumes rechtfertigen? Wieviele Straftaten gibt es z.B. an der Taunusstr. Ecke Wetzlarer Straße, die es rechtfertigen dort einen eigenen Mast aufzustellen? Welche Straftaten werden konkret berücksichtigt in der Statistik und welche Zeiträume fließen in die Statistik mit ein? Gibt es dazu eine Karte?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243304/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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