Behördenrufnummer

Die Datenbank auf die Mitarbeiter der Servicecenter für die zentrale Beördennummer 115 zugreifen können. Ich bitte um elektronische Übermittlung der Daten.
Dieser Antrag geht Ihnen auch in den nächsten Tagen per Post zu.

Ich danke für eine rasche Bearbeitung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2017
  • Frist
    3. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Daten…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenrufnummer [#19713]
Datum
2. Januar 2017 16:45
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenbank auf die Mitarbeiter der Servicecenter für die zentrale Beördennummer 115 zugreifen können. Ich bitte um elektronische Übermittlung der Daten. Dieser Antrag geht Ihnen auch in den nächsten Tagen per Post zu. Ich danke für eine rasche Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in leider komme ich aufgrund langer Krankheit erst heute dazu Ihre Anfrage zu beantwo…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Zentrale Datenbank für die Behördenrufnummer 115
Datum
31. Januar 2017 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider komme ich aufgrund langer Krankheit erst heute dazu Ihre Anfrage zu beantworten. Ich bitte Sie dies zu entschuldigen. Die für die Beantwortung der an die Behördenrufnummer 115 gestellten Fragen notwendigen Daten werden nicht in einer Landesdatenbank gesammelt. Vielmehr werden die Daten in einer gemeinsamen Datenbank (bundesweit) aller dem Verbund beigetretenen Länder und Kommunen gesammelt. Alle Mitglieder des Verbundes haben die Charta der 115 gezeichnet. In dieser Charta ist in § 7 Abs. 3 geregelt, dass die Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 Bundesministerium des Innern Referat O 8 Alt-Moabit 140 10557 Berlin die Verwaltung der gemeinsamen Daten übernimmt. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen