Behördenstatus des Rundfunk Berlin-Brandenburg

hat der RBB Behördenstatus und in welchen Gesetzen für die Länder Brandenburg und Berlin ist das geregelt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. September 2016
  • Frist
    21. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenstatus des Rundfunk Berlin-Brandenburg [#17879]
Datum
18. September 2016 10:49
An
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hat der RBB Behördenstatus und in welchen Gesetzen für die Länder Brandenburg und Berlin ist das geregelt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenbur…
Von
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Betreff
AW: Behördenstatus des Rundfunk Berlin-Brandenburg [#17879]
Datum
19. September 2016 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ist weder der rbb, noch ist sie als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für privaten Rundfunkveranstalter für den öffentlich-rechtlichen Sender rbb zuständig. Sie müssten Ihre Anfrage daher an den rbb selbst richten. Ansprechpartner dürfte vermutlich die Serviceredaktion sein: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in A…
An Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Behördenstatus des Rundfunk Berlin-Brandenburg [#17879]
Datum
19. September 2016 16:42
An
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in