Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen"

Schulungsunterlagen für den Online Dienst Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen"

(Drucksache 22/2020)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. August 2021
  • Frist
    21. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" [#227017]
Datum
18. August 2021 20:34
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Schulungsunterlagen für den Online Dienst Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" (Drucksache 22/2020)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227017/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" [#227017]
Datum
16. September 2021 07:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen"“ [#227017]
Datum
3. Oktober 2021 11:22
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227017/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht fristgerecht beantwortet wurde. Die in der Email vom 16. Sept. 2021 genannten Gründen halte ich für vorgeschoben, weil die Herausgabe bloßer Unterlagen in einer geordneten Verwaltung keine besondere Herausforderung darstellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227017.pdf Anfragenr: 227017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227017/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" (I3/3101/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" (I3/3101/2021)
Datum
5. Oktober 2021 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 2.10.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/3101/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 18.8.2021 an die Senatskanzlei gewandt und dort Auskunft beantragt über Schulungsunterlagen für den Online Dienst Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen". Die Senatskanzlei hat am 16.9.2021 unter Hinweis auf die hohe Eingabenlast die Bearbeitungsfrist um einen Monat verlängert. Dies halten Sie für rechtswidrig. Diese Ansicht teile ich nicht. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 5 Alt. 1 HmbTG kann die auskunftspflichtige Stelle die Bearbeitungsfrist verlängern, wenn die gewünschten Informationen nicht oder nicht vollständig innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden können. Zu fordern sind lediglich konkrete Gründe, die von Art und Gewicht der zweiten Tatbestandsalternative („Umfang oder Komplexität erfordern eine intensive Prüfung“) vergleichbar sind. Die Angaben der Senatskanzlei, dass sie seit einigen Monaten Adressatin einer ungewöhnlich hohen Zahl von Auskunftsanträgen ist, ist nach meinem Kenntnisstand zutreffend. Mir erscheint plausibel, dass die personellen Ressourcen für die Bearbeitung dieser Anträge ausgeschöpft sind. Die Situation dürfte damit vergleichbar sein, dass ein einzelner besonders umfangreicher oder rechtlich komplexer Antrag diese Ressourcen bindet. Ich bitte Sie daher, den weiteren Fristenlauf abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" [#227017]
Datum
11. Oktober 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Da wir als Programm DigitalFirst zwar die Digitalisierung der von Ihnen angesprochenen Verwaltungsdienstleistungen unterstützen, diese jedoch nicht fachlich verantworten, finden Sie Schulungsunterlagen, so diese erstellt wurden, bei den für die Online-Dienste fachlich zuständigen Behörden. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung daher Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich komme in oben bezeichneter Angelegenheit auf den bisherigen Schriftverkehr zurü…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/3101/2021 Vermittlung bei Anfrage „Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen"“ [#227017]
Datum
29. Oktober 2021 08:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme in oben bezeichneter Angelegenheit auf den bisherigen Schriftverkehr zurück https://fragdenstaat.de/a/227017/ Die Senatskanzlei behauptet, dass sie hierzu keine Unterlagen hat. Dass allein die Erklärung der (angeblichen) Nicht-Zuständigkeit einen Zeitraum von zwei Monaten bedarf, ist wenig nachvollziehbar. Die Fristverlängerung erweist sich daher auch unter diesem Gesichtspunkt als unzulässig und willkürlich. Auch ist nicht erklärlich, dass die Senatskanzlei als projektverantwortliche Behörde hierzu keine Unterlagen besitzt. Herr Pahl wäre hier mindestens zur Weiterleitung verpflichtet. Er hat auch nicht einmal angegeben, welche Behörde zuständig sein soll. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227017.pdf Anfragenr: 227017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227017/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihre Anfrage zu Sc…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen" [#227017]
Datum
5. Dezember 2022 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Bezug auf Ihre Anfrage zu Schulungsunterlagen zum Online-Dienst „Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen"“ haben wir für Sie gem. § 11 Abs. 2 HmbTG die auskunftspflichtige Stelle ermittelt. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne an das Transparenzpostfach der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (<<E-Mail-Adresse>>). Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Schulungsunterlagen (I3/3101/2021) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Schulungsunterlagen (I3/3101/2021)
Datum
16. Dezember 2022 13:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 29.10.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu Schulungsunterlagen für den Online Dienst Behördenübergreifendes Projekt "Lebenslage Tod eines Angehörigen". Die Senatskanzlei habe darauf lediglich geantwortet, dass die Unterlagen dort nicht vorlägen. Sie wurden gebeten, sich an die „fachlich zuständige“ Behörde zu wenden, ohne dass diese näher bezeichnet wurde. Ich habe die Senatskanzlei gebeten, Ihnen die zuständige Behörde mitzuteilen. Dies ist, wie ich dem Verlauf bei „Frag den Staat“ entnehme, am 5.12.2022 geschehen. Eine Pflicht zur Weiterleitung Ihrer Anfrage besteht m.E. nicht. Dies dürfte sich im Umkehrschluss aus § 11 Abs. 2 Satz 2 HmbTG ergeben, der ausdrücklich nur eine Pflicht zur Benennung der auskunftspflichtigen Stelle enthält, nicht aber eine Pflicht zur Weiterleitung des Antrags. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu wenden. Mit freundlichen Grüßen