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Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen

Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen, insbes. bei vermutetem Missbrauch dieser Umweltfaktoren, ausgesetzt ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Übersen…
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
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Betreff
Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen [#209858]
Datum
27. Januar 2021 10:14
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Übersendung von Vorschriften, Anweisungen o.ä., auf deren Grundlage die behördliche Messung der beiden Umweltfaktoren tieffrequenter Schall und elektromagnetische Wellen in Privatwohnungen, insbes. bei vermutetem Missbrauch dieser Umweltfaktoren, ausgesetzt ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209858/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen ihre unten stehenden Fragen bzgl. der Regelungen zu tieff…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen [#209858]
Datum
27. Januar 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGKontaktformularHess.MinisteriumfrUmw.eml
54,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen ihre unten stehenden Fragen bzgl. der Regelungen zu tieffrequenten Geräuschen sowie elektromagnetischen Feldern, sofern diese missbräuchlich eingesetzt werden. Mit einer vergleichbaren Fragestellung haben Sie sich bereits im April 2019 an mein Haus gewendet. Damals hat Ihnen mein Kollege, Herr Möller, geantwortet. Den E-Mailverkehr füge ich bei. Dem Grundsatz nach hat sich an der Sach- und Rechtslage nichts geändert; die einschlägigen Regelungen des Umweltrechts sind nicht einschlägig. Vielmehr handelt es sich um privatrechtlich zu regelnde Nachbarschaftsstreitigkeiten oder ggf. um einen Fall für die Polizei. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre prompte Reaktion und die Mitsendung des Schriftverkehrs. Ich …
An Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen [#209858]
Datum
28. Januar 2021 08:51
An
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre prompte Reaktion und die Mitsendung des Schriftverkehrs. Ich bin seit 2019 weitergekommen mit meinen Recherchen und weiß nun, dass die Quelle des Terrors in meinen jeweiligen Wohnungen praktisch unregulierte Umweltwaffen sind, laut BMI-Auskunft: AZ: ZII4-13002/4#2287. https://fragdenstaat.de/a/180220. Mit dem Hessischen Innenministerium bin ich deshalb nun "im Gespräch", gewissermaßen. Vom Hessischen Umweltministerium möchte ich gerne wissen, ob es Vorschriften o.ä. gibt, die die staatliche Verpflichtung zur Messung von tieffrequentem Schall und/oder elektromagnetischer Strahlung bei Beschwerden regeln. Laut mehrerer Auskünfte aus dem Regierungspräsidium Darmstadt (RPDA), Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, sind Messungen in Privatwohnungen nur vorgesehen, wenn es einen Zusammenhang zu technischen Anlagen der Kommunikation oder der Energieerzeugung gibt, etwa Sendemasten oder Heizungsanlagen. Das finde ich ungenügend, denn dieses Amt ist die einzige staatliche Stelle mit der Infrastruktur und dem Know-How für solche Messungen, jedenfalls im Raum Frankfurt. Falls Sie sich ein umfassenderes Bild meiner Lage und auch der vieler anderer Betroffener machen wollen: https://kolonialwaren-ffm.de/vibrierende-wohnungen/ MIt freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209858/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Sehr geehrte Antragsteller/in wie aus Ihren Kontakten mit dem BMI-Auskunft, Auskunft AZ: ZII4-13002/4#2287, eins…
Von
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Betreff
AW: Behördliche Messungen tieffrequenter Schall/Infraschall und elektromagnetische Wellen/Mikrowellen in Privatwohnungen [#209858]
Datum
28. Januar 2021 16:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Antragsteller/in wie aus Ihren Kontakten mit dem BMI-Auskunft, Auskunft AZ: ZII4-13002/4#2287, einsehbar unter https://fragdenstaat.de/a/180220 und Ihrem Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hervorgeht, gehen Sie von einem Waffeneinsatz aus. Für diesen Bereich gibt es in dem von mir vertretenden Umweltbereich keine Rechtsvorschriften die eine staatliche Verpflichtung zur Messung von tieffrequentem Schall und/oder elektromagnetischer Strahlung bei Beschwerden vorsieht. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen