Bei Umzug neues Jobcenter, wieso neuer schriflicher Hauptantrag stellen

wieso muss mann beim Umzug von einem Jobcenter zum anderen einen neuen Schriflichen Hauptantrag stellen? Die daten sind alle Digital vorhanden, alle Mitarbeiter haben einen PC mit Internet UND alle arbeiten Bundesweit mit dem selben Programm. Die Daten können doch per Knopfdruck von einem zum anderen übermittelt werden. Ich habe jetzt 170 Seiten Papier abgegeben. Bearbeitungsdauer ist mindestens 3 Wochen. Monatsmiete kann ich jetzt nicht zahlen. Antrag auf Darlehen? Bis 6 Monate bearbeitungszeit. Also wieso geht das nicht?

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  • Datum
    4. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieso muss mann bei…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Bei Umzug neues Jobcenter, wieso neuer schriflicher Hauptantrag stellen [#1697<< Adresse entfernt >>8]
Datum
4. November 2019 08:59
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieso muss mann beim Umzug von einem Jobcenter zum anderen einen neuen Schriflichen Hauptantrag stellen? Die daten sind alle Digital vorhanden, alle Mitarbeiter haben einen PC mit Internet UND alle arbeiten Bundesweit mit dem selben Programm. Die Daten können doch per Knopfdruck von einem zum anderen übermittelt werden. Ich habe jetzt 170 Seiten Papier abgegeben. Bearbeitungsdauer ist mindestens 3 Wochen. Monatsmiete kann ich jetzt nicht zahlen. Antrag auf Darlehen? Bis 6 Monate bearbeitungszeit. Also wieso geht das nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.1<< Adresse entfernt >> nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. << Adresse entfernt >> IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Bei Umzug neues Jobcenter, wieso neuer schriflicher Hauptantrag stellen [#1697<< Adresse entfernt >>8]
Datum
4. November 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß