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Beibehaltung von G8

Da Baden-Württemberg als einziges Bundesland an G8 für Gymnasien festhält, gehe ich davon aus, dass Sie Informationen über die Vorteile davon haben, über die die Kultusministerien anderer Bundesländer nicht verfügen. Ich möchte deshalb gerne von Ihnen wissen:
+ welche Vorteile (des Festhaltens an G8) sind das genau ?
+ wer sind die Nutznießer dieser Vorteile im Einzelnen ?

Oder aber das Schulsystem in Baden-Württemberg verfügt über Besonderheiten, die andere Bundesländer nicht aufweisen und die ein Festhalten an G8 im Gymnasium erfordern. In diesem Falle freue ich mich auf eine entsprechende Auflistung dieser Besonderheiten im Einzelnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Juni 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da Baden-Württ…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beibehaltung von G8 [#250890]
Datum
8. Juni 2022 22:27
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da Baden-Württemberg als einziges Bundesland an G8 für Gymnasien festhält, gehe ich davon aus, dass Sie Informationen über die Vorteile davon haben, über die die Kultusministerien anderer Bundesländer nicht verfügen. Ich möchte deshalb gerne von Ihnen wissen: + welche Vorteile (des Festhaltens an G8) sind das genau ? + wer sind die Nutznießer dieser Vorteile im Einzelnen ? Oder aber das Schulsystem in Baden-Württemberg verfügt über Besonderheiten, die andere Bundesländer nicht aufweisen und die ein Festhalten an G8 im Gymnasium erfordern. In diesem Falle freue ich mich auf eine entsprechende Auflistung dieser Besonderheiten im Einzelnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250890/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 8. …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890
Datum
7. Juli 2022 18:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 8. Juni 2022 haben Sie sich über das Portal "fragdenStaat" an das Kultusministerium gewandt. Da Baden-Württemberg als einziges Bundesland an G8 festhalten würde gehen Sie davon aus, dass dem Kultusministerium Informationen über die Vorteile vorliegen, über die die anderen Bundesländer nicht verfügen und Sie möchten von uns wissen, welche Vorteile ein Festhalten an G8 hat und wer die Nutznießer dieser Vorteile im Einzelnen sind. Die von Ihnen begehrte Information unterfällt nicht dem Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG. Das Umweltinformationsgesetz (UIG) gilt zudem nicht für Stellen des Landes Baden-Württemberg (vgl. § 1 Abs. 2 UIG). Es handelt sich ferner nicht um Informationen im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz - VIG. Ein Auskunftsanspruch kann sich daher allenfalls aus § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ergeben. Danach haben Antragsberechtigte nach Maßgabe des LIFG gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Gemäß § 3 Nummer 3 LIFG sind amtliche Informationen im Sinne des genannten Gesetzes jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Es bestehen vorliegend zwar Zweifel, ob Ihr Anliegen überhaupt dem LIFG unterfällt. Da wir Ihre Fragen jedoch grundsätzlich nachvollziehen können, möchten wir Sie in Beantwortung Ihres Anliegens auf die insoweit maßgebliche Trautwein-Studie verweisen, die unter folgendem Link öffentlich zugänglich und einsehbar ist: https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1618027247/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202015/2015%2004%2020%20G8-G9%20Zusammenfassung%20der%20Befunde.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890]
Datum
1. August 2022 13:43
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Belehrungen zu den Informationsgesetzen. Und ich dachte immer, dass ich mit meinen Steuerzahlungen "Auftraggeberin" für Politik UND Verwaltung bin und deshalb auch ein Recht habe, zu erfahren wozu etwas wie entschieden wurde. Sensible /vertrauliche Daten vermutete ich in den Antworten meiner Anfrage übrigens nicht. Den Begriff 'Belehrungen' habe ich hier sehr bewusst gewählt, in dem Wissen, bei Ihnen damit möglicherweise Reaktanz auszulösen. Die Wortwahl erfolgt in erster Linie deshalb, um Ihnen zu spiegeln, wie Ihr Schreiben bei mir angekommen ist. Und nun zum Inhaltlichen: Sie erklären mir also, dass eine 7 Jahre alte Studie mit den Daten der ersten 3 Jahrgänge G8 - vor über 10 Jahren - die Grundlage für das Festhalten von "The Länd" an G8 ist. Dazu kann ich Ihnen aus langjähriger Praxis nur sagen, dass das tägliche Erleben in den Schulen und Elternhäusern ein anderes ist. Wie wäre es also mit einer neuen Studie, die auch einen sehr genauen Blick auf die Schäden nimmt, die Corona bei den jungen Menschen im Schulbetrieb hinterlassen hat? Ihre Antwort ist insgesamt sehr unbefriedigend und geht auch nicht auf meine sehr konkreten Fragen ein, die ich Ihnen deshalb hier gerne noch einmal wiederhole: + welche Vorteile (des Festhaltens an G8) sieht das Land Baden-Württemberg, die alle anderen Bundesländer nicht sehen ? + wer sind die Nutznießer dieser Vorteile im Einzelnen ? Gerade auf die zweite Frage erwarte ich eine klare Antwort, denn sonst bleibt die unschöne Spekulation im Raum stehen, dass in Baden-Württemberg aus finanziellen Gründen an G8 festgehalten wird, um 1. die Umstellung und 2. weitere bei G9 notwendige Lehrkräfte nicht bezahlen zu müssen. Doch das können Sie sicher mit bildungspolitischen Argumenten entkräften. Das wünsche ich mir zumindest sehr und verbleibe bis zu Ihrer Antwort mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250890/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informa…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890]
Datum
14. September 2022 11:34
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beibehaltung von G8“ vom 08.06.2022 (#250890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Automatische Antwort: EXTERN AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890] Vielen Dank für …
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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: EXTERN AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890]
Datum
14. September 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am Donnerstag, dem 6. Oktober 2022 nicht erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Nachricht nicht automatisch weitergeleitet wird und sie bis dahin daher weder gelesen noch bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Automatische Antwort: EXTERN AW: Ihr Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG - Anfragenr.: 250890 [#250890]
Datum
18. Oktober 2022 08:41
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beibehaltung von G8“ vom 08.06.2022 (#250890) wurde von Ihnen inhaltlich nicht ausreichend beantwortet. Meine Nachfrage dazu vom 01.08.2022 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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