Sehr geehrter Herr
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Ihre E-Mail vom 26.10.2011 habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihres
Anliegens teile ich Ihnen mit, dass das IFG hier nicht einschlägig ist.
Eine Auskunft zu dem von Ihnen beschriebenen Vorgang beim Grenzübertritt
von West-Berlin nach Ost-Berlin am Bahnhof Friedrichstrasse im Jahr 1986
könnte Ihnen jedoch auf der Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
(StUG) erteilt werden.
Möglicherweise hat der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik Unterlagen zu Ihrer Person angelegt, die
Aufschluss über das Geschehen bei der Zollkontrolle und dem
Grenzübertritt geben.
Die Rechte auf Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
ergeben sich aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG).
Das StUG ist ein Datenschutzgesetz, das als Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet ist. Eine Auskunft, Einsicht oder
Herausgabe von Kopien ist somit nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich
im StUG erlaubt wird.
Danach hat jeder Einzelne das Recht, von dem Bundesbeauftragten
Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen
Informationen zur eigenen Person enthalten sind. Ist das der Fall, hat
der Einzelne das Recht auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und
Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses Gesetzes (§ 3 Abs. 1
Stasi-Unterlagen-Gesetz).
Die Einsichtnahme in Stasi-Unterlagen bedarf einer schriftlichen
Antragstellung. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie unter der
Adresse:
www.bstu.bund.de ausfüllen und ausdrucken. Dem Antrag ist eine
Identitätsbescheinigung beizufügen. Als Identitätsbescheinigung wird
eine Bestätigung Ihrer zuständigen Meldebehörde auf dem Antragsformular,
ein Auszug aus dem Melderegister oder eine amtlich beglaubigte Kopie
Ihres gültigen Personaldokuments/Reisepasses anerkannt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antragstellung per E-Mail
mangels persönlicher Unterschrift nicht möglich ist.
Sofern Sie die Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen zu Ihrer Person
wünschen, kreuzen Sie dies auf dem Antragsformular unter Punkt 2.6 an.
Zu den Kosten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der BStU erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) auf der Grundlage der
Stasi-Unterlagen-Kostenordnung (StUKostV) und dem zugehörigen
Kostenverzeichnis.
Danach sind Betroffene, Dritte und nahe Angehörige bei der Erteilung
von Auskünften und bei der Akteneinsicht von der Kostenpflicht befreit.
Gebührenpflichtig in Höhe von 76,69 € ist die Auskunft bzw. Einsicht für
ehemalige Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes.
Für die Herausgabe von Kopien wird von Betroffenen, Dritten und nahen
Angehörigen eine Gebühr in Höhe von 5,11 € erhoben. Zusätzlich werden
Auslagen für die Herstellung der Kopien in Rechnung gestellt, wenn diese
einen Betrag von 2,56 € übersteigen.
Das vollständige Kostenverzeichnis und die aktuelle Fassung der
StUKostV finden Sie auf der Internetseite meiner Behörde unter
www.bstu.bund.de (dort unter Akteneinsicht - Kosten)
Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter der oben
angegebenen Internetadresse.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern von Montag bis
Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Nummer 030/
2324-9684 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen