Beibringen von Devisen beim Grenzübertritt

Mir wurden 1986 beim Grenzübertritt von West-Berlin nach Ost-Berlin am Bahnhof Friedrichstrasse, in der Schlange der Wartenden,
illegal und unbemerkt Devisen (Mark der DDR) zugesteckt.
Bei der anschliessenden Zollkontrolle wurden diese entdeckt und mein Grenzübertritt wurde dadurch um ca. 3 Stunden verzögert.
Meine Frage: Gibt es noch Akten, aus denen hervorgeht, welche Organisationen (Stasi, Zoll, Grenzorgane) innerhalb der ehem. DDR
diese Praxis zu verantworten hatte und welche Motivation dahinter stand?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2011
  • Frist
    29. November 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beibringen von Devisen beim Grenzübertritt
Datum
22. Oktober 2011 18:02
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Mir wurden 1986 beim Grenzübertritt von West-Berlin nach Ost-Berlin am Bahnhof Friedrichstrasse, in der Schlange der Wartenden, illegal und unbemerkt Devisen (Mark der DDR) zugesteckt. Bei der anschliessenden Zollkontrolle wurden diese entdeckt und mein Grenzübertritt wurde dadurch um ca. 3 Stunden verzögert. Meine Frage: Gibt es noch Akten, aus denen hervorgeht, welche Organisationen (Stasi, Zoll, Grenzorgane) innerhalb der ehem. DDR diese Praxis zu verantworten hatte und welche Motivation dahinter stand?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihre E-Mail vom 26.10.2011 habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihr…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Beibringen von Devisen beim Grenzübertritt
Datum
3. November 2011 10:15
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, Ihre E-Mail vom 26.10.2011 habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihres Anliegens teile ich Ihnen mit, dass das IFG hier nicht einschlägig ist. Eine Auskunft zu dem von Ihnen beschriebenen Vorgang beim Grenzübertritt von West-Berlin nach Ost-Berlin am Bahnhof Friedrichstrasse im Jahr 1986 könnte Ihnen jedoch auf der Grundlage des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) erteilt werden. Möglicherweise hat der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Unterlagen zu Ihrer Person angelegt, die Aufschluss über das Geschehen bei der Zollkontrolle und dem Grenzübertritt geben. Die Rechte auf Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ergeben sich aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG). Das StUG ist ein Datenschutzgesetz, das als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet ist. Eine Auskunft, Einsicht oder Herausgabe von Kopien ist somit nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich im StUG erlaubt wird. Danach hat jeder Einzelne das Recht, von dem Bundesbeauftragten Auskunft darüber zu verlangen, ob in den erschlossenen Unterlagen Informationen zur eigenen Person enthalten sind. Ist das der Fall, hat der Einzelne das Recht auf Auskunft, Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Unterlagen nach Maßgabe dieses Gesetzes (§ 3 Abs. 1 Stasi-Unterlagen-Gesetz). Die Einsichtnahme in Stasi-Unterlagen bedarf einer schriftlichen Antragstellung. Ein entsprechendes Antragsformular können Sie unter der Adresse: www.bstu.bund.de ausfüllen und ausdrucken. Dem Antrag ist eine Identitätsbescheinigung beizufügen. Als Identitätsbescheinigung wird eine Bestätigung Ihrer zuständigen Meldebehörde auf dem Antragsformular, ein Auszug aus dem Melderegister oder eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personaldokuments/Reisepasses anerkannt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antragstellung per E-Mail mangels persönlicher Unterschrift nicht möglich ist. Sofern Sie die Herausgabe von Duplikaten von Unterlagen zu Ihrer Person wünschen, kreuzen Sie dies auf dem Antragsformular unter Punkt 2.6 an. Zu den Kosten möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der BStU erhebt Kosten (Gebühren und Auslagen) auf der Grundlage der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung (StUKostV) und dem zugehörigen Kostenverzeichnis. Danach sind Betroffene, Dritte und nahe Angehörige bei der Erteilung von Auskünften und bei der Akteneinsicht von der Kostenpflicht befreit. Gebührenpflichtig in Höhe von 76,69 € ist die Auskunft bzw. Einsicht für ehemalige Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes. Für die Herausgabe von Kopien wird von Betroffenen, Dritten und nahen Angehörigen eine Gebühr in Höhe von 5,11 € erhoben. Zusätzlich werden Auslagen für die Herstellung der Kopien in Rechnung gestellt, wenn diese einen Betrag von 2,56 € übersteigen. Das vollständige Kostenverzeichnis und die aktuelle Fassung der StUKostV finden Sie auf der Internetseite meiner Behörde unter www.bstu.bund.de (dort unter Akteneinsicht - Kosten) Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter der oben angegebenen Internetadresse. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gern von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter der Nummer 030/ 2324-9684 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen