Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wo bekommen die Personen (mit Behinderung u.a. ohne) begleitende Hilfestellung die von der Stadt offiziell per Verwaltungsakt zur vermeidung von Obdachlosigkeit, in eine Notwohnung untergebracht wurden.
Inbesonders Familiäre WG Gemeinschaften die einen Mietrechtlichen Rechtsstreit verloren haben und dadurch ihre bisherige Mietwohnung räumen mussten.

Mit Hilfen (z.b. SGB2 Anträge u.s.w.) sind sämtliche Ansprechpartner gemeint die diesen Personen zur Verfügung stehen.

Wo kann eine wirksame Beschwerde eingereicht werden wenn diese Leistungen komplett versagt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Andreas Rind (-)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden. [#30127]
Datum
30. Mai 2018 00:10
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo bekommen die Personen (mit Behinderung u.a. ohne) begleitende Hilfestellung die von der Stadt offiziell per Verwaltungsakt zur vermeidung von Obdachlosigkeit, in eine Notwohnung untergebracht wurden. Inbesonders Familiäre WG Gemeinschaften die einen Mietrechtlichen Rechtsstreit verloren haben und dadurch ihre bisherige Mietwohnung räumen mussten. Mit Hilfen (z.b. SGB2 Anträge u.s.w.) sind sämtliche Ansprechpartner gemeint die diesen Personen zur Verfügung stehen. Wo kann eine wirksame Beschwerde eingereicht werden wenn diese Leistungen komplett versagt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rind - <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Sehr geehrter Herr Rind, Unterkünfte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterliegen nicht der Zuständigkeit der W…
Von
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Betreff
AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden. [#30127]
Datum
30. Mai 2018 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rind, Unterkünfte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterliegen nicht der Zuständigkeit der WTG-Behörde, so dass ich Ihre Mail zuständigkeitshalber an den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Danke für die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: …
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden. [#30127]
Datum
30. Mai 2018 10:10
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Danke für die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Ihre Anfrage vom 20.05.2018 Sehr geehrter Herr Rind, bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Einsichtnahme in Ihre Juge…
Sehr geehrter Herr Rind, bezugnehmend auf Ihre Anfrage zur Einsichtnahme in Ihre Jugendhilfeakte teile ich Ihnen mit, dass hier kein Vorgang mehr unter Ihrem Namen besteht. Betreuungsakten im Rahmen von Hilfen zur Erziehung haben eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nach Beendigung der Hilfe. Der von Ihnen genannte Zeitraum liegt somit deutlich vor der erforderlichen Aufbewahrungsfrist. Es tut mir leid Ihnen keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichem Gruß
Andreas Rind (-)
AW: Ihre Anfrage vom 20.05.2018 [#30127] Sehr geehrte Damen und Herren, ...leider haben Sie die die Frage verwech…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.05.2018 [#30127]
Datum
4. Juni 2018 03:48
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...leider haben Sie die die Frage verwechselt. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden Sehr geehrter Her…
Von
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Betreff
Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden
Datum
6. Juni 2018 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rind, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie finden die angefragten Daten in unserem Internetangebot www.remscheid.de<http://www.remscheid.de> (Stichwortsuche: Wohnungsnotfallhilfen). Sofern Leistungen versagt werden sollten, enthalten die entsprechenden Bescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung, die alle benötigten Informationen enthält. Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rind (-)
AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127] Sehr…
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127]
Datum
12. Juni 2018 03:05
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...die Internetseite kann leider Selbstständig, keine Fragen beantworten. Die gesuchte Information ist nicht enthalten. An wen wenden sich die betroffen Untergebrachten Personen. Wenn trotz mehrmaliger Aufforderung, keinerlei Hilfen gewährt werden. Dieser Fall hat einen realen Hintergrund. Ich bin der gewählte Sprecher der Betroffenen Personen. Das diese Sache inzwischen von Anälten vertreten werden muss da Hilfen noch immer trotz eindeutigem Bedarf völlig verweigert werden ist Skandalös. Wesendlich schlimmer ist der Fakt das diese Personen in einem Schein-prozess ihre bisherige Bleibe verloren haben und ihren gesamten Hausstand. Dieser wurde Rechtsfrei Beschlagnahmt und befindet sich derzeit noch in unserer alten Wohnung. Der eigentliche Kläger und hierfür verantwortliche alte Vermieter hat an unserem Amtsgericht in Remscheid jahrelang Selber in einem Dienstverhältniss gestanden. Und wesendlich schlimmer ist der weitere Fakt dieser Vermieter einen Direkten Bruder hat, der sogar Derzeit in Leitender Stellung in genau ihrer Behörde tätig ist. Die gleiche Behörde die für uns zuständig ist. Das ist ein echtes Ding, erklärt aber hier in dem Fall eine Menge!!! Also beantworten Sie bitte meine Fragen, wie das andere Behörden auch können! Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127] Sehr…
Von
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Betreff
AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127]
Datum
12. Juni 2018 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rind, wie bereits mitgeteilt, fällt die Unterbringung von Personen nicht in die Zuständigkeit des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW. Ich habe Ihre Mail an den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen weiter geleitet. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen dort hin. Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Rind (-)
AW: AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127] …
An Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
AW: AW: Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine St= E4dtische Unterkunft eingewiesen wurden [#30127]
Datum
12. Juni 2018 10:48
An
Stadt Remscheid – Fachdezernat Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport – Heimaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...Beantworten Sie bitte meine Frage oder geben Sie die Sache an die korrekte Behörde. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Rind - << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andreas Rind (-)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Andreas Rind (-)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden.“ [#30127]
Datum
13. Juni 2018 04:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30127 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil …hier etwas nicht stimmt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Rind Anfragenr: 30127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Beihilfen für Familien die per Verwaltungakt in eine Städtische Unterkunft eingewiesen wurden.“ [#30127]
Datum
14. Juni 2018 11:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 13.06.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Schreiben vom 13.6.2018 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 13.6.2018 …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Schreiben vom 13.6.2018
Datum
27. Juni 2018 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 13.6.2018 Aktenzeichen: 209.2.3.2.5-4581/18 ________________________________ Sehr geehrter Herr Rind, für Ihr o.g. Schreiben bedanke ich mich. Darin bitten Sie um Vermittlung bei Ihrem Informationszugangsantrag, den Sie an die Stadt Remscheid am 30.5.2018 gerichtet haben. Darin fragen Sie nach Hilfsmöglichkeiten bzw. Ansprechpartnern im Falle der Wohnungslosigkeit. Wie die Stadt Ihnen mit Schreiben vom 6.6.2018 mitgeteilt hat, finden Sie Informationen zu Ihrer Frage auf der Internetseite der Stadt unter https://remscheid.de/vv/produkte/2.51/146380100000022453.php. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen der Stadt Remscheid, die für die Beratung bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit zuständig sind, sind unter dem folgenden link zu finden: https://remscheid.de/vv/produkte/2.51/146380100000022453.php#tab-kontakt. Insofern ist die von Ihnen gewünschte Information aus einer allgemein zugänglichen Quelle beschaffbar, was die um Information angefragte öffentliche Stelle nach § 5 Abs. 4 IFG NRW in die Lage versetzen würde, Ihren Antrag abzulehnen. Aus diesem Grund werde ich davon absehen, den Fall gegenüber der Stadt Remscheid aufzugreifen und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen