Beitrag Charité - Förderkennzeichen 01ZZ1802X - Bitte um vollständige Unterlagen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte senden Sie per Email, als Attachment, die vollständige Beschreibung des geförderten Projekts 01ZZ1802X.

Da dies in Millionenhöhe aus Steuergeldern finanziert wird, sollten dem Bürger bitte kostenfreie Informationsrechte zustehen.

Wie stellen Sie sicher/wie prüfen Sie, ob die Umsetzung dem geltenden Recht und Gesetz im Umgang mit Patientendaten entspricht?

Wer hat aufgrund welcher Unterlagen entschieden, dass diese Summe an die Charité Berlin vergeben wird?

Vielen Dank für die Antwort!

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beitrag Charité - Förderkennzeichen 01ZZ1802X - Bitte um vollständige Unterlagen [#56548]
Datum
9. Februar 2019 23:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie per Email, als Attachment, die vollständige Beschreibung des geförderten Projekts 01ZZ1802X. Da dies in Millionenhöhe aus Steuergeldern finanziert wird, sollten dem Bürger bitte kostenfreie Informationsrechte zustehen. Wie stellen Sie sicher/wie prüfen Sie, ob die Umsetzung dem geltenden Recht und Gesetz im Umgang mit Patientendaten entspricht? Wer hat aufgrund welcher Unterlagen entschieden, dass diese Summe an die Charité Berlin vergeben wird? Vielen Dank für die Antwort! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Februar 2019 03:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: IFG Anfrage Zwischennachricht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG Anfrage
Datum
7. März 2019 15:03
Status
Warte auf Antwort
Zwischennachricht Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613 -18501/21 (2019) Berlin, 07.03.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: IFG Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613 -18501/21(2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: IFG Anfrage
Datum
8. April 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613 -18501/21(2019) Berlin, 08. April 2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 09.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Thema "Beitrag Charité - Förderkennzeichen 01ZZ1802X - Bitte um vollständige Unterlagen [#56548]" vom 09.02.2019. Im Rahmen Ihres Antrags bitten Sie zunächst um Übersendung der vollständigen Beschreibung des Projekts 01ZZ1802X. Diesbezüglich möchte ich Sie zunächst auf die öffentlich frei zugängliche Informationen zu dem geförderten Projekt mit dem Förderkennzeichen 01ZZ1802X unter: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.d… hinweisen. Die Antragsunterlagen des Projekts können teilweise personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG) enthalten. Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Abs. 1 S. 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Den jeweiligen Dritten werde ich schließlich Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Denn gem. § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Darüber hinaus darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 S. 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass in den Beschreibungen des Projekts auch geistige Eigentumsrechte enthalten sein können. Auch diese können gem. § 6 S. 1 IFG einem Informationszugang entgegenstehen und müssen ggf. unkenntlich gemacht werden. Sofern Sie sich mit der Unkenntlichmachung der Informationen, der oben beschriebenen Belange Dritter (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und geistiger Eigentumsrechte) einverstanden erklären, ist eine Begründung nicht erforderlich. Auch kann das oben beschriebene Drittbeteiligungsverfahren allein in Bezug auf die personenbezogenen Daten Dritter unterbleiben. Sie hatten zudem um Mitteilung einer vorherigen Gebührenschätzung gebeten. Insofern weise ich Sie darauf hin, dass für den Fall einer (teilweisen) Informationsgewährung eine voraussichtliche Gebühr in Höhe von 100 bis 200 Euro anfallen dürfte. Eine Durchsicht der Unterlagen zum Zwecke der Identifikation von eventuellen einschlägigen Ausnahmegründen, Drittbeteiligungsverfahren zumindest bzgl. Betriebsgeheimnissen und geistigem Eigentum, sowie die ggfs. Bewertung der Stellungnahmen und ggfs. Schwärzungen o.ä. wird derzeit mit mindestens 11 Zeitstunden Arbeitsaufwand eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 1.2 im Bereich von 100 bis 200 Euro betroffen sein. Bitte teilen Sie mir bis zum 23. April 2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Zudem bitte ich Sie um Mitteilung Ihres Namens sowie einer zustellfähigen Anschrift, da dies für die Bekanntgabe des Gebührenbescheids erforderlich ist. Ihre weiteren Fragen können wir wie folgt beantworten: Frage 2: Wie stellen Sie sicher/wie prüfen Sie, ob die Umsetzung dem geltenden Recht und Gesetz im Umgang mit Patientendaten entspricht? Antwort: Die Geförderten sind eigenständige und unmittelbare Adressaten der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Bei der Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorschriften unterliegen sie der Kontrolle der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden. Frage 3: Wer hat aufgrund welcher Unterlagen entschieden, dass diese Summe an die Charité Berlin vergeben wird? Antwort: Die notwendigen Antragsunterlagen für den Beitritt zu einem Konsortium der Medizininformatik-Initiative beinhalten einen Formantrag (inklusive Vorhabenbeschreibung) sowie einen gemeinsamen Antrag des Konsortiums und der Charité - Universitätsmedizin Berlin. Die Anträge wurden durch internationale Expertinnen und Experten begutachtet. Auf der Basis der Empfehlungen dieser Expertinnen und Experten wurde durch das BMBF über die Förderung entschieden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,