Beitrag des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung

der Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014 [1] habe ich entnommen:

> Zitatanfang
"Sie muss Regeln für die Plattformen entwickeln. Das ist der medienpolitischen Kern der bisweilen zugespitzt geführten Feuilletondebatte der letzten Monate.

Weiterhin kommen mit Fragen nach der Hoheit über persönliche Daten und ihre Aggregation auch grundlegende Strukturbedingungen einer digitalen Ökonomie in den Blick.

In ihr werden Services immer seltener monetär und immer häufiger mit Daten bezahlt. Auch hierfür werden wir angemessene Spielregeln finden müssen, die berücksichtigen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer diesen Tausch so ausdrücklich wünschen.

Hier hat der Europäische Gerichtshof mit einem grundsätzlichen Urteil ebenfalls neue Dynamik entfacht.

Es dürfte sich lohnen, hier gemeinsam über Schieds- und Schlichtungsverfahren nachzudenken, die in anderen Bereichen wie dem Handelsrecht eine teilweise jahrhundertealte Tradition haben. Aufbauend auf unsere Innovationswerkstatt Datenschutz können wir dazu auch aus Hamburg heraus einen Beitrag leisten."
> Zitatende

Ich bitte um Zusendung von Akten, die den Umfang einer evtl. Mitarbeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Behörde:
1) bei der Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung - s. dazu [1]
2) den Umfang einer evtl. Mitarbeit im Projekt "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [3]
nachvollziehbar machen.

Insbesondere bitte ich um Zusendung der in Ihrer Behörde verfügbaren Angaben :
3) zum zeitlichen Ablauf des Projekts "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [4]
4) zu den Veranstaltungsterminen im Projekt [4]

Desweiteren bitte ich um Zusendung des Dokuments "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen" [4], sollte Ihre Behörde über eine Kopie dieses Vortrages verfügen.

= Quellen =
[1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014, 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=4

[2] Innovationswerkstatt „Datenschutz“. Drittmittelgeber Amt Medien, Senatskanzlei, Freie und Hansestadt Hamburg - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/innovationswerkstatt-%E2%80%9Edatenschutz%E2%80%9C

[3] Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz. Drittmittelgeber Google Deutschland - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/optimierung-des-regulierungskonzepts-im-datenschutz

[4] "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen", Vortrag von J. Schmidt und P. Christiansen bei der DGPUK-Tagung zum Thema "Kommunikationspolitik und Medienregulierung in der digitalen Gesellschaft" am 8. Februar 2014 in Berlin.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2015
  • Frist
    6. März 2015
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Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Beitrag des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung [#8571]
Datum
2. Februar 2015 09:59
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
der Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014 [1] habe ich entnommen: > Zitatanfang "Sie muss Regeln für die Plattformen entwickeln. Das ist der medienpolitischen Kern der bisweilen zugespitzt geführten Feuilletondebatte der letzten Monate. Weiterhin kommen mit Fragen nach der Hoheit über persönliche Daten und ihre Aggregation auch grundlegende Strukturbedingungen einer digitalen Ökonomie in den Blick. In ihr werden Services immer seltener monetär und immer häufiger mit Daten bezahlt. Auch hierfür werden wir angemessene Spielregeln finden müssen, die berücksichtigen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer diesen Tausch so ausdrücklich wünschen. Hier hat der Europäische Gerichtshof mit einem grundsätzlichen Urteil ebenfalls neue Dynamik entfacht. Es dürfte sich lohnen, hier gemeinsam über Schieds- und Schlichtungsverfahren nachzudenken, die in anderen Bereichen wie dem Handelsrecht eine teilweise jahrhundertealte Tradition haben. Aufbauend auf unsere Innovationswerkstatt Datenschutz können wir dazu auch aus Hamburg heraus einen Beitrag leisten." > Zitatende Ich bitte um Zusendung von Akten, die den Umfang einer evtl. Mitarbeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Behörde: 1) bei der Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung - s. dazu [1] 2) den Umfang einer evtl. Mitarbeit im Projekt "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [3] nachvollziehbar machen. Insbesondere bitte ich um Zusendung der in Ihrer Behörde verfügbaren Angaben : 3) zum zeitlichen Ablauf des Projekts "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" [4] 4) zu den Veranstaltungsterminen im Projekt [4] Desweiteren bitte ich um Zusendung des Dokuments "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen" [4], sollte Ihre Behörde über eine Kopie dieses Vortrages verfügen. = Quellen = [1] Grundsatzrede des Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz beim Senatsempfang anlässlich des medien DialogHH 2014, 03.06.2014 - http://www.hamburg.de/contentblob/4322990/data/2014-06-03-mediendialog.pdf#page=4 [2] Innovationswerkstatt „Datenschutz“. Drittmittelgeber Amt Medien, Senatskanzlei, Freie und Hansestadt Hamburg - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/innovationswerkstatt-%E2%80%9Edatenschutz%E2%80%9C [3] Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz. Drittmittelgeber Google Deutschland - http://www.hans-bredow-institut.de/de/forschung/optimierung-des-regulierungskonzepts-im-datenschutz [4] "Dialog als Regulierungsinstrument im Datenschutz: Einschätzungen von Datenschutzaufsicht und Internet-Unternehmen", Vortrag von J. Schmidt und P. Christiansen bei der DGPUK-Tagung zum Thema "Kommunikationspolitik und Medienregulierung in der digitalen Gesellschaft" am 8. Februar 2014 in Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
D61/TG4/2015 Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite FragdenStaat.de vom 02.02.2015…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Beitrag des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung [#8571]
Datum
3. Februar 2015 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
D61/TG4/2015 Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite FragdenStaat.de vom 02.02.2015. Ihre Anfrage beantworte ich für die Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wie folgt: zu. 1. Im Hinblick auf die Thematik der Etablierung von Schieds - und Schlichtungsverfahren in der neuen Medienordung gab keine Meinungsaustauch zwischen der Dienststelle und dem Amt Medien. Die Einrichtung einer Schlichtungs- oder Schiedsstelle wurde aus Anlass des Urteils des EuGH aus dem Mai 2014 zur Löschung von Suchergebnissen durch das Unternehmen Google zwischen den Dienststellen diskutiert. Die Erörterungen bewegten sich dabei auf einem allgemeinen Niveau ohne Konkretisierung. Es gibt daher dazu auch keine aktenmäßige Dokumentation des Standpunktes der HmbBfDI. Zu 2. Der HmbBfDI ist an dem Forschungsprojekt des Hans-Bredow-Instituts "Optimierung des Regulierungskonzepts im Datenschutz" nicht beteiligt gewesen. Eine inhaltliche Befassung des HmbBfDI mit einer ähnlichen Thematik erfolgte im Rahmen des Forschungsprojektes des Hans-Bredow-Instituts zum Thema Innovationswerkstatt "Datenschutz". Die dazu relevanten Informationen finden Sie unter http://www.hans-bredow-institut.de/de/f… . Zu 3. und 4. Aus den oben genannten Gründen (Ziff. 2.) können wir Ihnen dazu keine Auskunft erteilen. Dem HmbBfDI liegen auch keine derartigen Informationen vor. Zur Beantwortung von Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen